11. März 2021

Warum KMUs ihre Aktien und andere Rechte digitalisieren sollten

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Am 1. Februar 2021 ist der erste Teil des DLT-Gesetzes in Kraft getreten, das die Ausgabe von Aktien und anderen Rechten in digitaler Form ermöglicht.

1. Einleitung

Am 1. Februar 2021 ist der erste Teil des DLT-Gesetzes* in Kraft getreten. Damit wird die Ausgabe von Aktien, Partizipationsscheinen, Anleihen und anderen Rechten in digitaler Form ermöglicht. Nachfolgend werden die Vorteile aufgeführt, welche die Digitalisierung dieser Rechte für KMUs mit sich bringt und dargelegt, wie KMUs dies am einfachsten tun können.

2. Fehlerhaftes Aktienbuch und weitere Probleme in der bisherigen Welt

Bisher konnten KMUs ihr Aktien und andere Rechte in Wertpapieren verbriefen (z.B. Aktienzertifikate) oder als blosse Wertrechte ausgeben.

Hatte ein KMU Aktienzertifikate ausgegeben, mussten diese durch Übergabe des Aktienzertifikats und Indossierung übertragen werden. Dabei kam es häufig vor, dass die Indossierung fehlerhaft war oder das Zertifikat verloren ging. Während die fehlende Indossierung nachgeholt werden konnte, musste ein verlorengegangenes Zertifikat zuerst gerichtlich kraftloserklärt werden, was mit Kosten- und Zeitaufwand (ca. 1 Jahr) verbunden war.

Hatte ein KMU keine Aktienzertifikate ausgegeben, mussten die Aktien mittels schriftlicher Abtretungserklärung übertragen werden. Auch solche Übertragungen waren oft fehlerhaft, weil:

i) die Übertragungserklärung vom Inhaber der Aktie nicht unterzeichnet war; oder weil

ii) der Inhaber der Aktie sich lediglich verpflichtete seine Aktien abzutreten, jedoch nicht explizit festhielt, dass er die Aktie abtritt.

Auch solche fehlerhaften Übertragungen konnten – ähnlich wie die fehlerhafte Indossierung – nachgeholt werden, stellten aber insbesondere dann ein Problem dar, wenn die fehlerhaften Übertragungen bereits viele Jahre her und der entsprechende Aktionär bereits verstorben war, die Parteien in der Zwischenzeit verstritten waren oder ein Verkauf der Gesellschaft anstand, welcher durch die Nachholung der Abtretung unnötig verzögert wurde. Hinzu kommt, dass solche Aufarbeitungen des Aktienbuchs mit hohen Anwaltskosten verbunden sind.

3. Digitalisierung von Aktien und anderen Rechten

Nebst Aktien können die folgenden Rechte neu digital auf einer Blockchain gehalten und übertragen werden:

  • Gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaftsrechte, sofern dies im Gesetz vorgesehen ist (z.B. Aktien, Partizipations- und Genussscheine, nicht jedoch Stammanteile einer GmbH)
  • Sämtliche Forderungsrechte (z.B. Anleihensobligationen, Lizenzrechte etc.)
  • Dinglichen Rechte – sofern im Gesetz vorgesehen (Schuldbriefe (Art. 842 ff. ZGB) – sowie Anleihenstitel mit Grundpfandrechten (Art. 875 ZGB)
  • Warenpapiere (Art. 1153a OR)

4. Weshalb KMU ihre Aktien und andere Rechte digitalisieren sollten

Die Digitalisierung von Aktien und anderen Rechten bringt KMUs die folgenden Vorteile:

1. Schnelle, einfache und rechtssichere Übertragungen:
Der Aktionär kann seine digitalen Aktien direkt selber halten und ohne Indossierung sowie ohne schriftliche Abtretung einfach per Mausklick oder via Smartphone übertragen. Fehlerhafte Übertragungen wie sie bisher möglich waren sind dadurch ausgeschlossen.

2. Automatisiertes Aktienbuch:
Anbieter von Digitalisierungsplattformen ermöglichen oftmals zugleich die automatische Führung des Aktienbuchs. Damit ist sichergesellt, dass das Aktienbuch stets aktuell, korrekt und von Anfang an sauber und einheitlich geführt ist.

3. Besserer Zugang zum Kapitalmarkt:
Die einfache Übertragbarkeit von Aktien und anderen Rechten ermöglicht einen einfacheren Erwerb und Handel damit, was letztlich dazu führt, dass KMUs einfacher Kapital beschaffen können.

4. Kundenbindung:
Der vereinfachte Erwerb und Handel mit Aktien und anderen Rechten ermöglicht es KMUs, ihre Kunden am Geschäftserfolg zu beteiligen. Diese Beteiligung der Kunden an einem KMU führt dazu, dass diese stärker an das Unternehmen gebunden sind und dazu bewogen werden, auch zukünftig ihre Leistungen vom KMU zu beziehen.

5. Einfaches Management der Aktionäre:
Anbieter von Digitalisierungsplattformen ermöglichen oftmals zugleich die Kommunikation mit den Aktionären. So können Aktionäre etwa einfach über Geschehnisse bezüglich der Gesellschaft informiert oder an die Generalversammlung eingeladen werden.

6. Virtuelle Generalversammlung:
Anbieter von Digitalisierungsplattformen ermöglichen oftmals zugleich die Durchführung von virtuellen Generalversammlungen, anlässlich derer die Aktionäre digital abstimmen können.

7. Einfache Ausrichtung von Dividenden:
Sobald auch Geld in tokenisierter Form (digitales Geld) vorliegt, können Dividenden ebenfalls digital ausgerichtet werden.

8. Verzicht auf Treuhänder:
Zukünftig wird es möglich sein, durch sogenannte Atomic Swaps eine einfache Übertragung von Geld in tokenisierter Form gegen Aktientoken im selben Rechenschritt durchzuführen und damit die Kosten eines Treuhänders einzusparen.

5. Wie KMUs ihre Aktien und andere Rechte digitalisieren können

Zur Digitalisierung ihrer Aktien und anderer Rechte müssen KMUs grundsätzlich die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

1. Anpassung der Statuten, sodass der Verwaltungsrat ermächtigt ist, Aktien digital statt in Form von Aktienzertifikaten auszugeben.

2. Registrierungsvereinbarung mit den Aktionären, in welcher die Funktionsweise des digitalen Registers erläutert wird.

3. Digitalisierung der Aktien oder anderer Rechte via einen Anbieter einer Digitalisierungsplattform.

Gerne steht Ihnen unser Team in allen Belangen zur Verfügung und unterstützt sie tatkräftig bei der Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung Ihrer Aktien oder anderer Rechte.

* Bundesgesetz über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register.