06. März 2020

Schweiz ermöglicht die Finanzierung humanitärer Lieferung in den Iran

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Erläuterung zum "Swiss Humanitarian Trade Arrangement" (SHTA)

Das «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA) ist am 27. Februar 2020 in Kraft getreten. Dieser Prozess ermöglicht Handelspartnern den sicheren Zugang zu Finanzdienstleistungen für den Verkauf von Nahrungsmitteln, Medikamenten und pharmazeutischen Produkten in den Iran.

I. Handel mit dem Iran unter dem JCPOA seit 2015

Der Joint Comprehensive Plan of Action – JCPOA, eine Vereinbarung, die im Jahr 2015 von sieben Parteien, darunter den USA, unterzeichnet wurde –, sollte die Wirtschaftssanktionen gegen den Iran im Gegenzug zu einer Reduzierung der nuklearen Bestrebungen des Irans erleichtern. Zu den Erleichterungen der Sanktionen gehörte der Zugang zu humanitären Gütern wie Agrarrohstoffen, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und pharmazeutischen Produkten. Diese sind seit Inkrafttreten des JCPOA nicht sanktioniert. In der Praxis erwies sich jedoch Verkauf und Lieferung solcher Güter in den Iran als nahezu unmöglich, da sich die international vernetzten Banken unabhängig des JCPOA und ohne Rücksicht auf die Art des Geschäftes grundsätzlich weigerten, sich an Transaktionen mit Lieferungen in den Iran zu beteiligen, auch solche Transaktionen legal, d.h. nicht sanktioniert waren.

II. Wirkungen der Kündigung des JCPOA durch die USA

Diese faktischen Handelshemmnisse wurden im Mai 2018 noch einmal verstärkt, als sich die USA aus dem JCPOA zurückzogen und bestimmte sekundäre Sanktionen wieder einführten: Damit werden nicht amerikanische Unternehmen sanktioniert, die Geschäfte mit US sanktionierten Personen oder Organisation treiben. Obschon humanitäre Güter weiterhin von den neu eingeführten Sanktionen ausgenommen sind, haben sich Banken seither komplett von jeglichem Iran Geschäft zurückgezogen.

III. Schweiz stellt neues Transaktionssystem zur Verfügung

Der Schweizerische Bundesrat hat am 20. Januar 2020 das Schweizerische Humanitäre Handelsabkommen (SHTA) genehmigt und am 27. Februar 2020 in Kraft gesetzt. Dieses verfolgt das Ziel, einer begrenzten Anzahl von Schweizer Banken und Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen für die Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Hierfür beschafft die Schweiz für diese Banken und Unternehmen die notwendigen Zusicherungen, insbesondere des US-Finanzministeriums. Damit können Schweizer Banken die Kaufpreiszahlungen von iranischen Käufern von humanitären Produkten entgegennehmen. Alle Beteiligten haben hierfür die ausreichenden Zusicherungen, dass diese bestimmten Transaktionen den geltenden Sanktionsbestimmungen entsprechen. Diese Zusicherung erfolgt in Form einer "Patronatserklärung" des US-Finanzministeriums, die darauf abzielt, das Vertrauen der Parteien zu stärken. Unternehmen und Banken sollen sicher sein, dass den beabsichtigten Tätigkeiten keine Bestrafungen durch die USA folgen.

Von den teilnehmenden Exporteuren oder Händlern mit Sitz in der Schweiz und den Banken wird im Gegenzug erwartet, dass sie gegenüber ihren potenziellen Geschäftspartnern eine erhöhte Sorgfaltspflicht wahrnehmen und Ihre dadurch gewonnenen Informationen dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) übermitteln. Das SECO wird die Informationen prüfen und soweit nötig an das US-Finanzministerium weiterleiten. Das SECO hat hierfür mit dem US-Finanzministerium Geheimhaltungsübereinkommen vereinbart.

Bereits am 27. Januar 2020 fand das erste Pilotgeschäft mit Novartis statt. Es wurden Krebsmedikamente und Medikamente für Organtransplantationen im Wert von 2,4 Millionen Schweizer Franken in den Iran exportiert. Die Bank de Commerce et de Placements (BCP) mit Sitz in Genf finanzierte diese Transaktion auf der Grundlage einer entsprechenden Unbedenklichkeitserklärung der US.

MME Legal | Tax |Compliance unterstützt sie gerne bei der Aufsetzung von Transaktionen betreffend die Lieferung von Humanitären Gütern in den Iran in Anwendung des SHTA. Unser Know-how im Sanktionsmanagement basiert auf jahrelanger juristischer und branchenspezifischer Erfahrung in der Verwaltung interner Compliance-Programme.

März 2020 | Autoren: Raphael Brunner, Prof. Dr. Andreas Furrer, Peter Henschel, Christine Gschwend