Neuer MME Service: die digitale Generalversammlung
GV, digitale Einladung, Videokonferenz, elektronische Handelsregisteranmeldung, AG, GmbH, Verein, Genossenschaft
Der Verwaltungsrat muss auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage für die ordnungsgemässe Durchführung der Generalversammlungen sorgen.
Bis zum 10. Mai 2020 hat der Bundesrat öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Für die Versammlungen von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) gelten Spezialregelung gemäss COVID-19 Verordnung 2. Der Veranstalter (Verwaltungsrat, Vereinsvorstand, etc.) kann anordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form (Art. 6 a lit. a) oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter (lit. b) ausüben können. Die Anordnung muss spätestens vier Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt oder elektronisch veröffentlicht werden (Art. 6a Abs. 2). Es ist auch eine kantonale Bewilligung möglich.
Art. 6a COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «in elektronischer Form». Generalversammlungen können per Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmende identifiziert/authentifiziert werden und sich an der GV äussern, die Voten anderer Teilnehmenden hören und seine Rechte, namentlich das Stimmrecht, ausüben kann (damit müssen sich auch alle Teilnehmer zum gleichen Zeitpunkt elektronisch zusammenfinden, was etwa per E-Mail nicht möglich wäre)..
Bei einer digitalen Generalversammlung (ordentliche und ausserordentliche Generalversammlungen) gibt es zahlreiche technische und formelle Fallstricke und Hürden. MME unterstützt schweizerische Gesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen) über die MME Plattform bei der technischen und rechtlichen Durchführung von formrichtigen Generalversammlungen ohne physische Versammlungen.
Unser Service umfasst folgende Schritte:
- Aufsetzen Konzept mit dem Verwaltungsrat (Traktanden; Drehbuch)
- Formrichtige digitale Einladung
- Technisches Aufsetzen der Videokonferenz
- Juristische Begleitung der Generalversammlung:
- Identifizierung und Authentifizierung der Teilnehmer
- Sicherstellung von Präsenz, Quoren je Traktandum
- Sicherstellung von Stellvertretungen (Prüfung Vollmachten; allenfalls Stellung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters)
- Sicherstellung der Mitwirkungsrechte der Teilnehmer (korrekte Beschlussfassungen)
- Protokollführung
- Notarielle Unterstützung bei öffentlich zu beurkundenden Geschäften durch unsere MME Notare in Zug
- Elektronische Handelsregisteranmeldung (je nach Handelsregisteramt)
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung!
April 2020 | Autoren: Martin Eckert, Andreas Rudolf
Ihr Team

Dr. Martin Eckert
Legal Partner
E-Mail

Andreas Rudolf
Legal Partner
E-Mail

Dr. Urs Isenegger
Legal Partner
E-Mail

Dr. Alex Enzler
Legal Partner
E-Mail

Dr. Walter Frei
Legal & Tax Partner
E-Mail

Dr. Thomas Müller
Legal Partner
E-Mail

Peter Kuhn
Legal Partner
E-Mail

Michèle Landtwing Leupi
Legal Partner
E-Mail

Dr. Luka Müller
Legal Partner
E-Mail

Nadja Coplestone
Senior Legal Associate
E-Mail

Dominik Hofmann
Senior Legal Associate
E-Mail

Romedi Ganzoni
Senior Legal Associate
E-Mail

Olivier Schwartz
Senior Legal Associate
E-Mail

Magnus Krienbühl
Legal Associate
E-Mail

Michelle Kryenbühl
Legal Associate
E-Mail

Andrea Voëlin
Senior Legal Associate
E-Mail
Ihr Kontakt
Wünschen Sie, dass wir Sie kontaktieren? Bitte füllen Sie das Formular aus und unsere Berater setzen sich gerne persönlich mit Ihnen in Verbindung.
Angebot
Aus dem Magazin
Digital assets in CH anbieten
Digitale Vermögenswerte werden heute weltweit gehandelt. Wann regulatorischen Vorgaben beim grenzüberschreitenden Anbieten von digitalen Vermögenswerten in die Schweiz einzuhalten und welche regulatorischen Berührungspunkte zu beachten sind, stellt der nachfolgende Artikel übersichtsweise dar.
Update der Gesellschafts-statuten
Mit dem Abschluss des laufenden Geschäftsjahrs geht auch die Planung der ordentlichen Generalversammlung einher. Weshalb Sie diese nutzen sollten, um die Statuten Ihres KMU’s gleich einer (Total-)Revision zu unterziehen, erklären wir Ihnen exemplarisch im vorliegenden Artikel.
Alle MagazinbeiträgePublikationen
Thomas Linder
Die Versteuerung digitaler Vermögenswerte
Thomas Linder,
Fredrik Dekker
Novità fiscali: L'attualità del diritto tributario svizzero e internazionale