22. April 2020

Neuer MME Service: die digitale Generalversammlung

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Neuer MME Service: die digitale Generalversammlung von A-Z - rechtlich und technisch.

Der Verwaltungsrat muss auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage für die ordnungsgemässe Durchführung der Generalversammlungen sorgen.

Bis zum 10. Mai 2020 hat der Bundesrat öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Für die Versammlungen von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) gelten Spezialregelung gemäss COVID-19 Verordnung 2. Der Veranstalter (Verwaltungsrat, Vereinsvorstand, etc.) kann anordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form (Art. 6 a lit. a) oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter (lit. b) ausüben können. Die Anordnung muss spätestens vier Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt oder elektronisch veröffentlicht werden (Art. 6a Abs. 2). Es ist auch eine kantonale Bewilligung möglich.

Art. 6a COVID-19-Verordnung 2 ermöglicht die Ausübung der Rechte «in elektronischer Form». Generalversammlungen können per Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmende identifiziert/authentifiziert werden und sich an der GV äussern, die Voten anderer Teilnehmenden hören und seine Rechte, namentlich das Stimmrecht, ausüben kann (damit müssen sich auch alle Teilnehmer zum gleichen Zeitpunkt elektronisch zusammenfinden, was etwa per E-Mail nicht möglich wäre)..

Bei einer digitalen Generalversammlung (ordentliche und ausserordentliche Generalversammlungen) gibt es zahlreiche technische und formelle Fallstricke und Hürden. MME unterstützt schweizerische Gesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen) über die MME Plattform bei der technischen und rechtlichen Durchführung von formrichtigen Generalversammlungen ohne physische Versammlungen.

Unser Service umfasst folgende Schritte:

  • Aufsetzen Konzept mit dem Verwaltungsrat (Traktanden; Drehbuch)
  • Formrichtige digitale Einladung
  • Technisches Aufsetzen der Videokonferenz

Juristische Begleitung der Generalversammlung:

  • Identifizierung und Authentifizierung der Teilnehmer
  • Sicherstellung von Präsenz, Quoren je Traktandum
  • Sicherstellung von Stellvertretungen (Prüfung Vollmachten; allenfalls Stellung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters)
  • Sicherstellung der Mitwirkungsrechte der Teilnehmer (korrekte Beschlussfassungen)
  • Protokollführung
  • Notarielle Unterstützung bei öffentlich zu beurkundenden Geschäften durch unsere MME Notare in Zug
  • Elektronische Handelsregisteranmeldung (je nach Handelsregisteramt)

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung!