06. September 2019

Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Schweiz: Verzögerungen in der regulatorischen Entwicklung

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Verzögerungen in der regulatorischen Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Schweiz: Wie weiter mit der verspäteten Totalrevision des CO2-Gesetzes und deren Auswirkungen auf den Finanzplatz.

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Verzögerungen in der regulatorischen Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Schweiz: Wie weiter mit der verspäteten Totalrevision des CO2-Gesetzes?

Die Schweiz hat im Oktober 2017 das Klimaübereinkommen von Paris («Paris Agreement») ratifiziert. Damit hat sie sich, zusammen mit den meisten Industriestaaten, verpflichtet, ihre CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren.

Die Umsetzung dieser im internationalen Rahmen abgegebenen Verpflichtung auf nationaler Ebene sollte u.a. mit der hängigen Totalrevision des CO2-Gesetzes konkretisiert werden. Die erarbeitete Vorlage des revidierten CO2-Gesetzes wurde jedoch am 11. Dezember 2018 vom Nationalrat abgelehnt. Seither versucht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie einen Vorschlag auszuarbeiten, der mehrheitsfähig ist. Die auf Anfang 2021 geplante Totalrevision wird aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Damit hinkt die Schweiz schon heute bei der Realisierung des Paris Agreements hinterher.

Inhalt der Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes

Die Zielsetzung des Bundesrates war es, den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter voranzutreiben und dabei aber auf bewährte Instrumente zu setzen. Die abgelehnte Vorlage beinhaltete eine Weiterführung und punktuelle Verschärfung der bereits heute bestehenden Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie. So sollten die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Der Einsatz erneuerbarer Treibstoffe im Verkehr sollte zur Kompensation angerechnet werden.

Im Gebäudebereich sollte die Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt werden. Für die Industrie war insbesondere die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU vorgesehen. Neu sollten neben emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in das Emissionshandelssystem einbezogen werden. Auch die Landwirtschaft sollte neu in die schweizerische Klimapolitik integriert werden.

Insgesamt sollten die in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen gemäss der ursprünglichen Zielsetzung zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 führen.

Relevanz der Vorlage zu einem revidierten CO2-Gesetz für den Finanzmarkt

Im Rahmen der Verhandlungen zum Paris Agreement hat die Staatengemeinschaft auch nicht-staatliche Akteure wie die Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und auch die Finanzmarktakteure aufgefordert, ihre Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels zu verstärken. Ziel ist eine Verschiebung der Investitionen in kohlenstoffarme und energieeffiziente Technologien sowie anpassungsfähige Infrastrukturen. Einer der wichtigsten Meilensteine wird hier die Schaffung regulatorischer Vorgaben sein, um Transparenz zu schaffen: institutionelle Anleger sowie Privathaushalte investieren heute aufgrund fehlender Transparenz oft unwissentlich in treibhausgasintensive Anlagen. Verschiedene Staaten wie Frankreich oder Schweden haben bereits Verpflichtungen oder Empfehlungen zu einer Offenlegung erlassen, um klimafreundliche Investitionen zu begünstigen.

Die Schweiz steht hier erst am Anfang. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will. Der Bundesrat fokussiert sich zudem zur Erfüllung des Paris Agreement darauf, für alle relevanten Bereiche eine langfristige Klimastrategie zu erarbeiten ("long-term low greenhouse gas emission development strategy"). Der Bundesrat hat sich zum Ziel genommen, die Transparenz zu steigern und will im Austausch mit internationalen Partnern und betroffenen Akteuren sich bei der Entwicklung einheitlicher Standards und einer entsprechenden ISO-Norm (ISO 14097, Standard in Entwicklung zur Messung der Klimawirkungen von Investitionen und Finanzierungen) einsetzen.

Finanzmarktakteure sehen sich folglich angesichts der Bestrebungen zu einer Totalrevision des CO2 Gesetzes kurzfristig noch nicht mit sie unmittelbar direkt betreffenden Regelungen konfrontiert. Hingegen werden sie die indirekten Auswirkungen aufgrund eines sich verändernden Investorenverhaltens deutlich zu spüren erhalten. Übergangsrisiken ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit oder klimapolitischer Massnahmen wie z.B. eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe und den Emissionshandel, welche zu einer Teuerung der Produktionskosten CO2-intensiver Unternehmen führen. Anleger und Privatakteure sind sich dieser Entwicklung heute immer mehr bewusst. Finanzinstitutionen, die es verpassen, rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen zu einer klimafreundlichen Anlage zu treffen, drohen daher nicht nur finanzielle Einbussen, sondern auch potenzielle Reputationsrisiken. Investitions- und Finanzierungsverhalten, das langfristig nicht im Einklang mit der internationalen und nationalen Klimapolitik steht, birgt daher potentielle Risiken für Finanzmarktakteure.

Aufgrund der internationalen Bestrebungen zu mehr Transparenz und einheitlichen Standards, welche auch die schweizerische Klimapolitik beeinflussen und steuern, werden die Finanzmarktakteure mittelfristig daher nicht darum herumkommen, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Anlässlich der Überarbeitung der gescheiterten Vorlage ist nun die Einführung eines neuen Artikels im CO2-Gesetz in Diskussion, welcher die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) verpflichten soll, regelmässig klimabedingte finanzielle Risiken zu überprüfen. Zudem sind weitere Postulate eingereicht worden, die Transparenz der Finanzmittelflüsse sowie die steuerliche Entlastung nachhaltiger Finanzprodukte fordern.

Ablehnung der CO2-Vorlage

Der Nationalrat hat die Vorlage v.a. aufgrund der Verwässerung gegenüber der bundesrätlichen Botschaft vom 1. Dezember 2017 (BBl 2018 247) abgelehnt. Die ursprüngliche Zielsetzung wurde im Laufe der Debatte kontinuierlich abgeschwächt. In diversen Bereichen wurden Abstriche gemacht. So konnte beispielsweise keine Einigung zu einem einheitlichen Gebäudestandard gefunden werden. Insbesondere die Ratslinke konnte mit dem verwässerten Ergebnis nichts anfangen. Von Beginn weg gegen die Vorlage hatte sich die SVP gestellt. Aus ihrer Sicht sind Massnahmen in der Schweiz nur ein "Tropfen auf einen heissen Stein".

Folgen und weiteres Vorgehen

Die Ablehnung des Nationalrates ist im Ergebnis mit einem Nichteintreten gleichzusetzen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat nun eine neue Vorlage erarbeitet, die mehrheitsfähig sein soll. Mit dieser neuen Vorlage beantragt die Kommission auch die Einführung einer Flugticketabgabe sowie die Einführung eines Klimafonds. Die Mittel des Klimafonds sollen für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen v.a. im Bereich von Gebäuden und Elektrizität verwendet werden. Zudem hat die Kommission einen Gesetzesänderungsvorschlag erarbeitet, der die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes bis zum Inkrafttreten der bevorstehenden Totalrevision, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert. Dadurch sollen verschiedene Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen über 2021 weitergeführt und verschärft werden (Verminderung der Emissionen gegenüber 1990 um jährlich 3 Prozent), falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte.

Es wird jetzt auf die Beratungen des Ständerates in der Herbstsession ankommen: Tritt er darauf ein, ist erneut der Nationalrat am Zug. Diesfalls müsste der Nationalrat die Beratungen neu aufnehmen.

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