Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua: Bundesrat erlässt gezielte Sanktionen
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Finanz- und Reisesanktionen gegenüber sechs Personen aus dem Umfeld von Präsident Daniel Ortega beschlossen
Bern, 24.06.2020 - Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Situation in Nicaragua erlassen. Damit schliesst sich die Schweiz Sanktionen an, welche die EU aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua erlassen hat. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Nicaragua tritt am 24. Juni 2020 in Kraft.
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Finanz- und Reisesanktionen gegenüber sechs Personen aus dem Umfeld von Präsident Daniel Ortega beschlossen. Mit den verabschiedeten Massnahmen werden deren Vermögenswerte gesperrt. Diesen Personen wird zusätzlich die Einreise bzw. die Durchreise durch die Schweiz verboten. Die Massnahmen richten sich aktuell gegen zwei persönliche Berater von Präsident Daniel Ortega sowie vier hochrangige Vertreter des Justiz- und Polizeiapparats, denen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Vermögenswerte, die unter die Sperrung fallen, müssen dem SECO unverzüglich gemeldet werden. Die Sanktionen richten sich nicht gegen die nicaraguanische Bevölkerung.
Der Bundesrat ist sehr besorgt über die zunehmende Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Nicaragua. Er fordert die nicaraguanischen Behörden auf, die Menschenrechte gemäss nationalem und internationalem Recht zu respektieren und zu schützen, insbesondere die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Der Bundesrat fordert die nicaraguanischen Behörden auf, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, wie sie in den beiden Abkommen mit der Opposition von Ende März 2019 festgelegt sind, zu respektieren und eine echte Wahlreform durchzuführen. In Fortsetzung ihres 40-jährigen Engagements für die Entwicklung Nicaraguas ist die Schweiz bereit, die Bemühungen zur friedlichen Lösung des soziopolitischen Konflikts zu unterstützen.
Mit der Verordnung vom 24. Juni 2020 schliesst sich die Schweiz den Sanktionen der EU angesichts der Lage in Nicaragua an. Die beschriebenen Massnahmen treten am 24. Juni 2020 um 18.00 Uhr in Kraft.
Quelle: www.seco.admin.ch
Juni 2020 | Autor: Peter Henschel
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