22. Juni 2018

Gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung auch für CH Unternehmen?

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Dr. Martin Eckert erläutert, welche Schweizer Unternehmen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen müssen.

Datenschutz ist ein sensibles Thema. Die Europäische Union hat mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, die Stellung der Privatpersonen und Konsumenten gestärkt. Die DSGVO ist bereits seit Mai 2018 in Kraft. Schweizer Unternehmen betrifft die DSGVO, wenn sie Kunden im EU-Ausland ansprechen.

Die betroffenen Tätigkeitsfelder und Branchen umfassen Lohnbuchhaltung, Inkasso, Partnervermittlung, Personalwesen sowie Headhunter oder Stellenvermittler. Betroffen sind auch Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen wie Social Media Unternehmen, IT-Provider, Hosting-Unternehmen und Firmen, die auf das Application-Management, E-Commerce, Tracking sowie Kommunikation und Werbung spezialisiert sind. Insbesondere Branchen, die mit schützenswerten Daten agieren, sollten die DSGVO berücksichtigen. Dazu zählen das Gesundheitswesen oder auch politische Parteien und deren jeweiliges Umfeld.

Sehen Sie sich hierzu das Video an.