13. März 2019

Expertengruppe des EFD empfiehlt Bundesrat Reform der Verrechnungssteuer

  • Artikel
  • Tax
  • Transaktionen / M&A

Die Expertengruppe des EFD hat dem Bundesrat am Freitag, den 8. März 2019, einen Bericht vorgelegt, in dem sie Vorschläge zur Reform der Verrechnungssteuer darlegt.

Eine Expertengruppe des Eidgenössischen Finanzdepartements bestehend aus Vertretern der Schweizer Bankiervereinigung, der Finanzdirektorenkonferenz, der Economiesuisse und Swissholdings, des schweizerischen Versicherungsverbands, des Staatssekretariats für Wirtschaft sowie des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen hat dem Bundesrat am Freitag, den 8. März 2019, einen Bericht vorgelegt, in dem sie unter anderem empfiehlt, bei Zinsanlagen von inländischen juristischen Personen und von ausländischen Anlegern auf die Erhebung der Verrechnungssteuer zu verzichten.

Ursprung dieser Empfehlung ist die vom Bundesrat im Dezember 2014 in die Vernehmlassung geschickte umfassende Reform der Verrechnungssteuer, welche zum Ziel hat, den Kapitalmarkt der Schweiz und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu stärken. Aufgrund des folgenden negativen Vernehmlassungsergebnisses im Jahr 2015 verzichtete der Bundesrat darauf, dem Parlament eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer vorzulegen und beschloss, das Vorhaben einstweilen auszusetzen und das Finanzdepartement mit dem Einsatz einer Expertengruppe für dieses Vorgehen zu beauftragen.

Die so formierte und seit 2015 arbeitende Expertengruppe hält den vom Bundesrat erkannten Handlungsbedarf für dringlich und erläutert in ihrem Bericht:

Der Verzicht auf die Erhebung der Verrechnungssteuer bei Zinsanlagen von inländischen juristischen Personen und von ausländischen Anlegern soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu verbessern: Schweizerischen Konzernen soll dadurch ermöglicht werden, Anleihen auch aus der Schweiz heraus zu begeben und konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln. Anlagefonds sollen die gleiche Behandlung erfahren wie entsprechende direkte Anlagen.

Zur Stärkung der inländischen Steuersicherung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll bei Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz die Verrechnungssteuer weiterhin erhoben werden. Zudem soll nun neu auch die Verrechnungssteuer auf ausländischen Titeln erhoben werden, die von in der Schweiz ansässigen Privatpersonen bei einer Schweizer Bank gehalten werden.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der geforderten Massnahmen hat die Expertenkommission einen Vorschlag entwickelt, der auf einer jährlichen Erhebung der Steuer basiert.

In ihrem Bericht bringt die Expertengruppe auch die Dringlichkeit hinsichtlich der Prüfung von Möglichkeiten zur Stärkung des Eigenkapitalmarktes zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang sei die Reduktion der Verrechnungssteuer auf Dividenden von derzeit 35% auf 15% in Betracht zu ziehen. Der derzeit geltende Steuersatz von 35% sei im internationalen Vergleich äusserst hoch und für den Wirtschaftsstandort Schweiz nachteilig.

An der Ausnahme hinsichtlich der bereits heute von der Verrechnungssteuer befreiten Pflichtwandelanleihen (Cocos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bondes) soll nach Meinung der Expertengruppe festgehalten werden.