05. Februar 2018

ESTV publiziert weitere Krypto-Kurse

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Die ESTV publiziert diverse Kurse für Kryptowährungen als Empfehlung für die Veranlagung der Vermögenssteuer.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ("ESTV") publiziert seit dem 31. Dezember 2015 einen "offiziellen" Kurs für Bitcoin. Dieser Kurs ist eine Empfehlung an die kantonalen Steuerbehörden für die Veranlagung der Vermögenssteuer.

Die ESTV hat auf Ende 2017 nun folgende weitere Kryptowährungen in ihre  Kursliste  aufgenommen (in CHF):

  • Bitcoin (BTC): 13'784.38
  • Ethereum (ETH): 721.52
  • Ripple (RXP): 1.99
  • Bitcoin Cash (BCH): 2'343.59
  • Litcoin (LTC): 222.34
  • Cardano (ADA): 0.71
  • NEM (XEM): 1.00
  • Stellar (XLM): 0.35
  • IOTA (IOT): 3.42
  • TRON (TRX): 0.04

Die ESTV basiert ihre Kurse auf dem Durchschnitt von bis zu 12 verschiedener Börsen, unter anderem Kraken und BitStamp. Obwohl keine Börse im engeren Sinn, werden teilweise auch die Kurse von Oanda und Coinmarketcap in die Berechnung miteinbezogen. Um dem fragmentierten Handel und den teilweise beträchtlichen Tageskurs-Differenzen Rechnung zu tragen, wird jeweils der höchste und der tiefste Kurs eliminiert. Die Datenquellen sind aber nicht für alle Coins identisch. Für die Bewertung einzelner der aufgelisteten Kryptowährungen wird auf eine sehr kleine Anzahl von Börsen abgestellt. Diese Auswahl und die jeweilige Anzahl der Börsen scheint zufällig. Das zeigt sich auch in der Tatsache, dass die Börsen der ESTV in einigen Fällen von Coinmarketcap für deren Kurse nicht berücksichtigt werden. Das führt im extremen Fall dazu, dass (nach Elimination der Höchst- und Tiefstwerte) der Kurs faktisch auf einer oder zwei zufällig ausgewählten Börsen beruht, was unseres Erachtens für die Ermittlung eines allgemein gültigen Marktwertes nicht ausreicht.

Die meisten Kantone folgen der Empfehlung der ESTV bei der Veranlagung der Vermögenssteuern. So werden zumindest alle Steuerpflichtigen gleich behandelt. Berücksichtigt man die zufällige und schmale Datenquelle, die hinter einzelnen Kursen steht, wirken die Kurse zum Teil aber etwas willkürlich. Den Steuerbehörden scheint zudem auch nicht bewusst zu sein, dass verschiedene Börsen ein Transaktionsmaximum kennen und zudem Verkäufe nur in sehr kleinen Tranchen abgewickelt werden können, weil der Markt meist nicht mehr zulässt. Kursgewinne können deshalb nur über längere Zeit (zu stetig ändernden Kursen) realisiert werden.

Wir empfehlen deshalb den Steuerpflichtigen, bei der Deklaration ihrer Coins vorsichtig und umsichtig vorzugehen und die Kurse der ESTV nicht unbesehen zu übernehmen.