21. Oktober 2020

ESG: Schweiz schliesst Klima-Abkommen mit internationalem «Pioniercharakter»

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An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Peru genehmigt. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um CO2-Emissionen der Schweiz über Projekte in Peru zu kompensieren.

An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Peru genehmigt. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um CO2-Emissionen der Schweiz über Projekte in Peru zu kompensieren.

Es handelt sich hierbei um das weltweit erste Abkommen dieser Art unter dem Klimaübereinkommen von Paris. Die Schweiz nimmt damit eine internationale Pionierrolle ein und schafft einen Standard für internationale Klimaprojekte, welche strenge Auflagen für den Umweltschutz erfüllen und dabei auch internationale Normen für den Schutz der Menschenrechte respektieren.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel wird die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris erlaubt es den Staaten aber auch, ihre eigenen Emissionen durch Klimaprojekte im Ausland zu kompensieren. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.

Mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Peru, das der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 genehmigt hat, einigen sich erstmals zwei Staaten auf die konkrete Umsetzung dieser Marktmechanismen gemäss Artikel 6 des Übereinkommens von Paris. Gemäss diesem Artikel 6 erkennen die Vertragsparteien an, dass sie sich für eine freiwillige Zusammenarbeit bei der Umsetzung ihrer national festgelegten Beiträge entscheiden, um sich für ihre Minderungs— und Anpassungsmassnahmen höhere Ambitionen setzen zu können und um die nachhaltige Entwicklung und die Umweltintegrität zu fördern.

Doppelzählung der CO2-Verminderungen verhindern

Das mit Peru erzielte Abkommen ist weltweit das erste seiner Art. Es verpflichtet beide Vertragsparteien zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert. Zudem definiert es klare Rahmenbedingungen für die internationale Übertragung der Verminderungen und deren Anerkennung durch Peru und die Schweiz. Das Abkommen hat auch Pioniercharakter, da es Kriterien festlegt, die sicherstellen, dass Klimaprojekte die Umwelt nicht belasten, die nachhaltige Entwicklung sicherstellen, und die bei der Projektumsetzung die Menschenrechte beachten. Gemäss der Vereinbarung darf kein Verdacht auf eine Verletzung der Menschenrechte oder der nationalen Gesetzgebung bestehen. In diesem Fall würde die Übertragung von Emissionsreduktionen aus dem betreffenden Projekt sofort ausgesetzt. Diese Kriterien werden über die Dauer der Klimaprojekte laufend überprüft.

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und die peruanische Umweltministerin Kirla Echegaray Alfaro haben das Abkommen am 20. Oktober 2020 im Rahmen einer Videokonferenz unterzeichnet.

Ihr Team