Am 31. Januar 2020 verliess Grossbritannien die EU. Ein Land, welches die EU verlässt, ist jedoch keine einfache Geschäftstransaktion, die mit einem "Closing" durchgeführt werden kann.
Ausgangslage
Am 31. Januar 2020 verliess Grossbritannien die EU. Ein Land, welches die EU verlässt, ist jedoch keine einfache Geschäftstransaktion, die mit einem "Closing" durchgeführt werden kann. Am 17. Oktober 2019 vereinbarten das Vereinigte Königreich und die EU daher ein Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement). Dieses Abkommen hat zum Ziel, den Prozess und die Umstände von Brexit zu definieren.
Das Austrittsabkommen trat am 1. Februar 2020 in Kraft. Dies hatte zur Folge, dass das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 um Mitternacht aus der EU austrat. Aus handelspolitischer Sicht änderte sich am 1. Februar 2020 jedoch nicht viel, da sich Grossbritannien und die EU auf eine Übergangszeit bis Ende 2020 einigten. Die Übergangsperiode stellte die weitere Anwendung des EU-Rechts in und für Grossbritannien sicher, jedoch ohne die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den EU-Institutionen und Regierungsstrukturen. Während der Übergangsperiode verblieb das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt, war weiterhin Partei der EU-Zollunion und wendete das EU-Sanktionsregime auf britische Exporte an. Das Austrittsabkommen enthält eine Klausel, welche die Verlängerung der Übergangsperiode um bis zu ein oder zwei Jahre vorsieht. Eine solche Verlängerung hätte jedoch vor dem 1. Juli 2020 zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart werden müssen, was nicht geschehen ist.
Aktueller Stand
Ab dem 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich daher aus handelspolitischer Sicht als Nicht-EU-Land betrachtet. Das Austrittsabkommen enthielt keine zwischen den Parteien anzuwendenden bilateralen Bedingungen, sondern lediglich die Verpflichtung beider Seiten, bilaterale Abkommen einschliesslich eines Handelsabkommens auszuhandeln und abzuschliessen. Das Vereinigte Königreich und die EU sind, stand 10. Dezember 2020 immer noch mit Verhandlungen beschäftigt. Ein «hard Brexit», also ein vertragsloser Zustand zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird immer wahrscheinlicher. Das Vereinigte Königreich befindet sich nicht nur mit der EU in einer angespannten Lage, sondern muss auch neue Handelsabkommen mit allen Ländern abschliessen, die bisher durch Handelsabkommen zwischen der EU und den jeweiligen Ländern abgedeckt waren. Stand 2019 waren dies rund 44 Abkommen mit 72 Ländern.
Als möglicherweise eines der ersten Länder nach dem Brexit-Beschluss unterzeichnete die Schweiz bereits am 11. Februar 2019 ein bilaterales Handelsabkommen mit Grossbritannien. Dieses Handelsabkommen wurde im März 2020 vom Schweizer Parlament genehmigt und wird mit dem Ende der Übergangsperiode am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
Betrachtet man die bestehenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, soweit sie für den Handel relevant sind, so kann man zu dem Schluss kommen, dass acht Abkommen auf das Verhältnis Schweiz-Vereinigtes Königreich übertragen werden müssten, um möglichst wenig Lücken im Handelsbereich zu hinterlassen. Dies war die Absicht des britisch-schweizerischen Handelsabkommens. Es sollte den grössten Teil der bestehenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU replizieren.
Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreicht und der Schweiz deckt die folgenden bestehenden Abkommen ab:
Vom britisch-schweizerische Handelsabkommen nicht gedeckt sind jedoch Abkommen und Regeln, die eine Harmonisierung oder Anerkennung der Gleichwertigkeit der Regeln mit der EU erfordern. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Abkommen über landwirtschaftliche und industrielle Güter, bei denen die Schweiz die EU-Regeln und Vorschriften jeweils umsetzt bzw. übernimmt:
Da diese vier Abkommen eine Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Regelungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfordern, können sie nicht in ihrer Gesamtheit mit dem Vereinigten Königreich repliziert werden, solange die Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht geklärt ist.
Auswirkungen für Schweizer Unternehmen ab dem 1. Januar 2021
Die Schweiz hat eine Grenze zur EU, so dass jedes exportierende Schweizer Unternehmen mit dem Zoll vertraut ist und entsprechende Verfahren anwendet. Diese müssen an die neue Situation Grossbritanniens als Nicht-EU-Land angepasst werden. Für EU-Unternehmen ist dies nicht unbedingt der Fall. Es gibt in der EU eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen, die ausschliesslich innerhalb des EU-Binnenmarktes tätig sind. Diese Unternehmen müssen auf den 1. Januar 2021 interne Zollprozesse schaffen, falls sie beabsichtigen, weiterhin Geschäfte mit britischen Partnern zu tätigen.
Was es aus Schweizer Sicht ab dem 1. Januar 2021 zu beachten gilt:
Was muss bei einer Vorzugsbehandlungsperspektive beachtet werden?
Das Trade- und Zollrechtsteam von MME Legal | Tax | Compliance steht Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Brexit und Zollverfahren sowie Exportkontrollen gerne zur Verfügung.