19. Februar 2019

Brexit: Ausländerrechtliche Folgen für britische Staatsbürger in der Schweiz

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Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird am 31. Oktober 2019 abrupt rechtskräftig, falls nicht vorher ein Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK mit Übergangslösungen gefunden werden kann.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird am 31. Oktober 2019 abrupt rechtskräftig, falls nicht vorher ein Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK mit Übergangslösungen gefunden werden kann. Mit dem Austritt fällt für britische Staatsbürger auch die Freizügigkeit im EU-Raum dahin, sollte es dem Vereinigten Königreich und der EU nicht gelingen, sich über ein Austrittsabkommen zu einigen. Dass Briten ab anfangs November 2019 keine EU-Staatsangehörigen mehr sind, hat auch Auswirkungen auf das Aufenthalts- und Einwanderungsregime für sie in der Schweiz bzw. für Briten, welche in der Schweiz arbeiten möchten.

Darauf haben die Schweiz und das UK am 25. Februar 2019 ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger für den Fall unterzeichnet, das es zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommt. Durch das Abkommen werden die aus dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) erworbenen Rechte wie Aufenthaltsansprüche, Sozialversicherungsansprüche sowie die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen geschützt. Das Abkommen findet Anwendung auf schweizerische Staatsangehörige, die sich im Vereinigten Königreich aufhalten, sowie auf britische Staatsangehörige, die sich in der Schweiz befinden. Nicht zur Anwendung gelangt es jedoch bei Personen, welche erst nach dem Brexit bzw. Wegfall des FZA in die Schweiz oder das Vereinigte Königreich zuwandern.

Für diese ist entscheidend, ob es zu einem „harten“ Brexit kommt, oder ob ein geordneter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stattfindet. Tritt das Vereinigte Königreich mit einem Austrittsabkommen aus der EU, würde zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich während einer Übergangsphase (voraussichtlich bis Ende 2020) weiterhin das FZA zur Anwendung gelangen. Im Fall eines „harten“ bzw. ungeordneten Brexits würden britische Staatsangehörige demgegenüber grundsätzlich den übrigen Drittstaatsangehörigen gleichgestellt und müssten somit die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) erfüllen. Um die bisher engen bilateralen Beziehungen zum Vereinigten Königreich aber weiterhin aufrecht zu erhalten, hat die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich neue Abkommen ausgearbeitet.

Für Personen, die erst nach dem Wegfall des FZA aus der Schweiz ins UK oder aus dem UK in die Schweiz zuwandern, haben die Schweiz und das UK am 10. Juli 2019 ein Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt des jeweils anderen Landes unterzeichnet, welches bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Es ist ausschliesslich auf den Fall eines harten Brexit anwendbar. Für dieses Abkommen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2019 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. November 2019.

Es sieht vor, für erwerbstätige britische Staatsbürger separate Kontingente zu schaffen, welche jährlich vom Bundesrat festzulegen sind (bereits jetzt gelten separate kontingente von 3500 Einheiten, davon 2100 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L)). Zudem sollen für eine befristete Übergangszeit erleichterte Zulassungsbedingungen für britische Staatsangehörige auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt dahingehend gelten, dass auf die Prüfung der beruflichen Qualifikation, des Inländervorrangs und des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Einzelfall vorübergehend verzichtet wird.

Demgegenüber gewähren die Briten den schweizerischen Staatsbürgern einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Aufenthaltsbewilligung. Bei einem darüberhinausgehenden Aufenthalt wäre eine Registrierung notwendig und die Schweizer Bürger würden einen dreijährigen Aufenthaltstitel erhalten.

Die Medienmitteilung des Bundesrats vom 13. Februar 2019 finden Sie unter folgendem Link: Medienmitteilung

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