23. Juli 2019

Änderung zum DBA Schweiz-USA genehmigt

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Nach fast 10 Jahren wurde das Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz-USA vom US Senat am 17. Juli 2019 genehmigt.

Fast 10 Jahre sind vergangen seitdem das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-USA am 23. September 2009 von den beiden Ländern unterzeichnet wurde. Am 17. Juli 2019 hat der amerikanische Senat nun endlich das Änderungsprotokoll genehmigt. Die schweizerische Bundesversammlung stimmte bereits am 18. Juni 2010 zu.

Dies bringt im Wesentlichen folgende Neuerungen mit sich:

  • Der Informationsaustausch auf Ersuchen nach internationalem Standard; Informationsersuchen können ab Inkrafttreten des Protokolls gestellt werden; Informationsersuchen zu Finanzkonten müssen Fälle ab dem 23. September 2009 betreffen; die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug entfällt gemäss internationalem Standard; Gruppenersuchen sind neu auch bei Steuerhinterziehungsfällen zulässig
  • Dividenden an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sind ab dem 1. Januar 2020 quellensteuerbefreit; bisher waren nur Dividenden an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) befreit
  • Neu besteht eine obligatorische Schiedsklausel, durch welche eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll, falls im Rahmen des Verständigungsverfahren keine Einigung erzielt wird

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF spricht von einem Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA, welcher nun den Weg für eine generelle Revision des DBA Schweiz-USA ebnen soll. Damit sind vor allem Verbesserungen des aus dem Jahr 1996 stammenden Doppelbesteuerungsabkommens gemeint, wie z.B. die Reduktion der Quellensteuer auf 0% (sogenannter «Nullsatz») auf Dividenden von qualifizierenden Beteiligungen.

Das Änderungsprotokoll wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Quellen:

https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/dokumentation/fokus/us-senat-gibt-gruenes-licht-zum-aenderungsprotokoll.html

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-29183.html

 

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