Erbrecht | Nachfolge
Nachlassplanung, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Erbteilung, Willensvollstrecker
Ihre Ziele
Erbrechtliche Angelegenheiten sind sehr individuell, oft komplex und emotional. Sowohl eine Nachlassplanung wie auch ein Erbfall sind ausserordentliche und auch einschneidende Erlebnisse. Die persönliche Betroffenheit und die familiären Konstellationen lösen oft auch Unsicherheiten über die eigenen Rechten und Pflichten aus. Sie suchen unbürokratische fachkundige Unterstützung durch erfahrene Spezialisten bei Ihrer Nachlassplanung, bei erbrechtlichen Streitigkeiten, bei Erbteilungen oder im Verkehr mit den Behörden.
Sind Sie Unternehmer oder Inhaber eines Geschäftes? Oder wollen Sie ein Familienunternehmen übernehmen? Dann benötigen Sie ein massgeschneidertes, rechtlich und steuerlich abgesichertes Konzept für die Nachfolgeregelung des Unternehmens. Auch die persönliche Vorsorgeplanung für Sie und Ihre Familie muss dabei berücksichtigt werden.
Unser Angebot
Die MME-Fachleute beraten und vertreten unsere privaten Klienten in allen nationalen und internationalen güterrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich von der güterrechtlichen Beratung über Nachlass- und Nachfolgeplanung zu sämtlichen Erbstreitigkeiten und steuerlichen Aspekten. Sie erhalten damit eine effiziente und umfassende Beratung "aus einer Hand".
Bei allen Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich auf unser Expertenwissen verlassen. Dr. Balz Hösly ist Fachanwalt SAV Erbrecht und Mediator SAV und koordiniert das MME Erbrechts- und Unternehmensnachfolgeteam.
Bei interdisziplinären und internationalen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge arbeiten wir mit unserem bewährten Netzwerk von Fachexperten zusammen, die uns mit Ihrem Spezialwissen gezielt unterstützen. Unser Angebot umfasst:
Nachlassplanung & Erbrecht
Unsere Spezialisten begleiten Sie unbürokratisch und effizient bei der Entwicklung und Realisierung Ihrer auf Sie individuell zugeschnittenen Nachlassplanung.
- Ehe- & Erbverträge
- Testamente
- Erbteilungen & erbrechtliche Streitigkeiten
- Erbrechtliche Mediationen
- Erbvorbezüge & Geschenke
- Internationale Vermögenswerte & Liegenschaften
- Pensionskasse und Lebensversicherungen
- Stiftungen und Trusts
- Steuerplanung
- Gutachten und Zweitmeinungen
- Willensvollstreckungen
Unternehmensnachfolge
Wir beraten und begleiten Unternehmer, Nachfolger und Investoren, die ein (Familien-)Unternehmen übergeben, übernehmen oder sich daran beteiligen wollen (FBO, MBO, MBI, Privatinvestitionen etc.), in allen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Vorsorgeauftrag
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihren persönlichen Vorsorgeauftrag. Dieser stellt sicher, dass Ihre Angelegenheiten auch im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit, z.B. wegen eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder Demenz, von den von Ihnen ausgewählten Personen und Ihrem Willen entsprechend geregelt werden.
MME - 1 for all.
Bei erbrechtlichen Fragestellungen, in der Nachlassplanung und bei Nachfolgelösungen ist die Berücksichtigung von steuerrechtlichen Aspekten sowie das Expertenwissen von Immobilienfachleuten von zentraler Bedeutung. Diese Leistungen erhalten Sie bei MME koordiniert und aus einer Hand: wir arbeiten eng mit unseren Steuerexperten und Baurechtsspezialisten zusammen und bieten unseren Klienten integrierte und ganzheitliche Lösungen.
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Ihr Team

Dr. Balz Hösly
Legal Partner
T +41 44 254 99 73
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Dr. Walter Frei
Legal & Tax Partner
T +41 44 254 99 66
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Alexandra Geiger
Legal Partner
T +41 44 254 99 66
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Dr. Christoph Nater
Legal Partner
T +41 44 254 99 66
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Christoph Rechsteiner
Tax Partner
T +41 44 254 99 79
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Martina Aepli
Senior Legal Associate
T +41 44 254 99 66
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Manuela Fuchs
Senior Legal Associate
T + 41 44 254 99 66
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Andrea Voëlin
Senior Legal Associate
T +41 44 254 99 66
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Stefan Keller
Legal Associate
T +41 44 254 99 66
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Michelle Kryenbühl
Legal Associate
T +41 41 726 99 66
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Gabriela Thut-Wermelinger
Legal Associate
T +41 44 254 99 66
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Nadira Zellweger-Ferhat
Legal Associate
T +41 44 254 99 66
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Ihr Kontakt
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Angebot Legal
Aus dem Magazin
Rückerstattung Ergänzungs-leistungen
Ergänzungsleistungen (EL) sichern das Existenzminimum, wenn Rente und Einkommen zur Deckung der minimalen Lebenskosten nicht ausreichen. Ab dem 1. Januar 2021 sind EL jedoch unter gewissen Umständen von den Erben zurückzuerstatten, selbst wenn der Erblasser diese zu Lebzeiten rechtmässig bezogen hat.
Digitaler Nachlass
Die Digitalisierung wirkt sich auf das Erbrecht aus. Während früher Bankvermögen und Wertschriften hinterlassen wurden, besteht ein Nachlass heute auch aus Krypto-Vermögenswerten wie Bitcoin oder Ether. Wie und an wen werden Kryptowährungen vererbt? Wie kann der Zugang der Erben zu den Kryptowährungen sichergestellt werden? Was passiert mit Kryptowährungen im Falle einer Urteilsunfähigkeit?
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