17. April 2025

Erbrechtliche Prozesse: Chancen und Herausforderungen im Überblick

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Mit einem starken Litigation-Team zum bestmöglichen Ergebnis.

  • Mirjam Arnold

    Senior Legal Associate
  • Alexandra Geiger

    Legal Counsel

Ein Erbfall umfasst oft mehr als nur die Verteilung von Vermögenswerten – er bringt regelmässig tiefgreifende emotionale und rechtliche Auseinandersetzungen mit sich. Gerade dann, wenn die Interessen der Beteiligten auseinandergehen, kann ein erbrechtlicher Prozess der Weg zur endgültigen Klärung sein. Doch wie bei jedem Gerichtsverfahren, gibt es Besonderheiten, welche in einem erbrechtlichen Prozess zu beachten sind:

  • Neutralität und Unparteilichkeit: Das Gericht agiert als unabhängige Instanz, die Streitigkeiten objektiv, ohne Emotionen und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften beurteilt.
  • Rechtssicherheit und abschliessende Klärung: Durch ein gerichtliches Urteil wird der Streit endgültig entschieden. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung schafft Klarheit und bindet alle Beteiligten, wodurch zukünftige Auseinandersetzungen vermieden werden können.

    Im Erbrecht gibt es jedoch zu beachtende Besonderheiten im Zusammenhang mit der Ungültigkeitserklärung letztwilliger Verfügungen: Ein Testament ist gültig, solange es nicht angefochten wird. Soll ein Testament für ungültig erklärt werden, kann dies nicht in einer aussergerichtlichen Vereinbarung geschehen - unabhängig davon, ob es offensichtlich ungültig ist (weil es z.B. nicht formgültig errichtet wurde). Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist zwingend ein Gerichtsurteil erforderlich, so dass zumindest ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden muss.
  • Inter partes Wirkung: Der Begriff «inter partes Wirkung» beschreibt die direkte Auswirkung, die eine gerichtliche Entscheidung auf Dritte – nicht am Verfahren beteiligten Parteien – hat. Sie ist insbesondere im Rahmen von erbrechtlichen Ungültigkeitsklagen zu beachten, da ein solches Urteil nur Wirkung für die am Prozess beteiligten Parteien, nicht aber für (Mit)Erben oder andere an der Erbschaft beteiligte Personen hat. 
  • Streitgenossenschaften: Möchte ein Erbe die Teilung des Nachlasses prozessual erwirken, müssen sämtliche Erben in das Verfahren einbezogen werden. Dies bedeutet, dass auch alle Miterben, welche nicht auf Teilung des Nachlasses klagen wollen, in das Verfahren einbezogen werden müssen. In erbrechtlichen Prozessen kommt es daher häufig vor, dass mehrere Erben gemeinsame Interessen bündeln – oder aber, dass divergierende Interessen innerhalb einer Erbengemeinschaft aufeinandertreffen. Durch die Bündelung von Kräften können Erben im Verfahren ihre Ansprüche effektiver geltend machen und sich gegenseitig stärken. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer Streitgenossenschaft können das Verfahren aber auch zusätzlich verkomplizieren und zu langwierigen Diskussionen führen, da nicht immer alle Parteien die gleiche Zielsetzung verfolgen. 
  • Lange und komplizierte Rechtsbegehren: Erbrechtliche Prozesse zeichnen sich durch umfangreiche und vielschichtige Rechtsbegehren aus. Streitpunkte wie Erbteils- und Pflichtteilsberechnungen (Ausgleichung und Herabsetzung), Anfechtungen von Testamenten oder die Auslegung von Nachlassregelungen führen zu einer enormen Verfahrenskomplexität. Zu beachten ist ausserdem, dass bei verheiratet gewesenen Erblasser der erbrechtlichen Auseinandersetzung eine güterrechtliche Auseinandersetzung vorangeht und/oder Informationsansprüche der Erben mittels prozessrechtlicher Instrumente erwirkt werden müssen. 
  • Hohe Kosten, lange Zeitdauer und psychische Belastung: Nicht zu unterschätzen sind die finanziellen und zeitlichen Belastungen, die mit jedem Prozess einhergehen: Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und eventuell anfallende Zinsen können sich schnell summieren und zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Häufig unterschätzen die Parteien sodann die emotionale und psychische Belastung, welche ein erbrechtlicher Prozess mit sich bringt. Familien, die eine Erbteilung im Rahmen eines Prozesses durchführen müssen, brechen nicht selten auseinander.

Unser Litigation-Team – Ihr Partner im Erbprozess

Bei MME wissen wir um die Komplexität und die Herausforderungen, die ein erbrechtlicher Prozess mit sich bringen kann. Unser spezialisiertes Litigation-Team verfügt über langjährige Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen im Erbrecht. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Urteil und entwickeln massgeschneiderte Strategien.

Unsere Experten verstehen es, komplizierte Rechtsbegehren präzise zu analysieren und durch fundierte Argumentation vor Gericht zu vertreten – stets mit dem Ziel, die finanziellen Belastungen und die Verfahrensdauer so gering wie möglich zu halten. Dabei legen wir grossen Wert auf Transparenz und persönliche Betreuung, sodass Sie in jeder Phase des Prozesses bestens informiert und abgesichert sind.

Ein erbrechtlicher Prozess ist ein zweischneidiges Schwert: Er bietet die Chance auf endgültige rechtliche Klarheit und den Schutz individueller Rechte, birgt jedoch auch erhebliche Herausforderungen wie lange Verfahrensdauern, hohe Kosten und komplexe Verfahrensstrukturen. Mit einem starken Partner an Ihrer Seite können diese Herausforderungen besser gemeistert und Ihre Interessen effektiv durchgesetzt werden.

Ob Sie sich aktuell in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung befinden oder präventiv Ihre rechtliche Position absichern möchten – wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir gemeinsam zu Ihrem Erfolg beitragen können.

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