18. Juni 2018

"Funktionale Äquivalenz" digitaler Rechtsgeschäfte

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Die Blockchain-Technologie eröffnet neue Möglichkeiten, etablierte Rechtsinstitute wie Besitz oder Rechtsgeschäfte technisch funktional äquivalent umzusetzen. Die Autoren schlagen vor, ein digitales System als funktional gleichwertig zum Bestand eines Rechtsinstituts oder zur Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften anzuerkennen, wenn dieses alle inhaltlichen oder formalen Voraussetzungen erfüllen kann, die das schweizerische Recht daran knüpft.

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