Das neue Bewilligungssystem von Swissmedic hat beachtliche Auswirkungen für bestehende Inhaber von Betriebsbewilligungen – was diese diesbezüglich wissen müssen.
Wer Arzneimittel herstellt, damit Handel treibt oder als Mäkler bzw. Agent für Arzneimittel tätigt ist, braucht eine Betriebsbewilligung der Swissmedic. Die Regelungen hierfür finden sich im Heilmittelgesetz (HMG) und der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV).
Anlässlich der Revision des HMG sowie aufgrund der Umsetzung der Medicrime-Konvention erfolgte auch eine Totalrevision AMBV, welche per 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Mit der Totalrevision der AMBV erfolgten diverse Änderungen und Vereinheitlichungen, darunter auch die Aufhebung der Beschränkung der Geltungsdauer von Betriebsbewilligungen im Sinne des HMG. Diese systematische Umstellung bringt einige Neuerungen mit sich, die es zu beachten gilt.
Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen für das Beibehalten einer Betriebsbewilligung wird weiterhin im Rahmen regelmässiger Inspektionen überprüft.
Wir beraten Sie gerne bezüglich Bewilligungserteilung und -erneuerung und stehen Ihnen bei allen Fragen zum Heilmittel- und Gesundheitsrecht gerne zur Verfügung.