21. Mai 2026

Resilienz und Nachhaltigkeit – warum das eine ohne das andere nicht geht

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Resilienz und Nachhaltigkeit sind zentrale Erfolgsfaktoren moderner Unternehmen – für Stabilität, Krisenfestigkeit und langfristige Wertschöpfung.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  • Adrian Peyer

    Legal Counsel

Einleitung

In der modernen Unternehmensführung gehören Resilienz und Nachhaltigkeit zu den strategischen und rechtlichen Leitbegriffen. Resilienz steht für die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen angesichts immer schnellerer Veränderungen, Krisen und Unsicherheiten – von pandemiebedingten Lieferkettenstörungen bis zu Energiepreisschocks und geopolitischer Instabilität. Nachhaltigkeit umfasst die ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung von Unternehmen, mit dem Ziel einer langfristig tragfähigen Wertschöpfung, die Umwelt und Gesellschaft einbezieht. Beide Konzepte sind untrennbar miteinander verbunden: Nachhaltigkeit schafft langfristige Voraussetzungen für Stabilität und Krisenfestigkeit, während resiliente Unternehmen überhaupt erst die Mittel und Strukturen haben, um Nachhaltigkeitsinvestitionen und –transformationen erfolgreich umzusetzen. Ohne Nachhaltigkeit keine dauerhafte Resilienz – und ohne resiliente Strukturen keine wirksame Nachhaltigkeit.

Heute erkennen immer mehr Unternehmen diese Doppelrolle: Nachhaltigkeit gilt inzwischen als strategischer Hebel zur Förderung von Innovation, Effizienz und Resilienz. Wer Nachhaltigkeit strategisch in die Unternehmensführung integriert, stärkt seine Resilienz und eröffnet zugleich neue Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Sowohl im wirtschaftlichen als auch im regulatorischen Kontext zeigt sich: Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Die zunehmende Dichte an Gesetzen und Standards – von EU-Richtlinien zu ESG-Berichterstattung und Sorgfaltspflichten bis hin zur schweizerischen Gesetzgebung – verdeutlicht den Trend, dass Nachhaltigkeit zum festen Bestandteil der Good Corporate Governance und des Risikomanagements wird. Diese gesetzlichen Entwicklungen zielen darauf ab, Nachhaltigkeit fest im strategischen Management zu verankern – und tragen dadurch dazu bei, Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Risiken zu machen.

Rechtliche Entwicklungen in der EU und der Schweiz

Im Folgenden werden zentrale rechtliche Entwicklungen in der EU und der Schweiz umrissen, die Nachhaltigkeit und Resilienz als Pflicht in den Mittelpunkt stellen. Anschliessend wird das (vermeintliche) Spannungsverhältnis von Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz beleuchtet. Abrundend wird diskutiert, wie Unternehmen Nachhaltigkeits- und Resilienzmassnahmen effektiv umsetzen sollten, um wirklichen Impact zu erzielen – statt lediglich einer „Check-the-Box“-Compliance zu genügen.

Europäische Union: CSRD & CSDDD

EU-Recht setzt neue Massstäbe für Nachhaltigkeit und Unternehmensresilienz. Mit dem European Green Deal wurden ab 2019 zahlreiche ESG-Regularien erlassen, insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese Normen zielen darauf ab, Nachhaltigkeit verbindlich in Unternehmensführung und Berichterstattung zu integrieren – im Dienst von mehr Transparenz, langfristiger Risikovorsorge und Wettbewerbsfairness.

  • CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive: Ziel der CSRD ist es, verbindliche europäische Nachhaltigkeitsberichtstandards (ESRS) einzuführen, damit Finanzmärkte, Zivilgesellschaft und Konsumenten die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen besser vergleichen können. Die Berichtspflichten erfassen sämtliche ESG-Dimensionen (Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte) und folgen dem Konzept der doppelten Materialität – Unternehmen müssen darstellen, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken und umgekehrt. Zudem wird eine externe Prüfung (Limited Assurance) etabliert werden, um Glaubwürdigkeit und Qualität zu sichern. Für die Unternehmensresilienz bedeuten diese Regeln zweierlei: Zum einen werden Nachhaltigkeitsrisiken (z.B. Klimarisiken) in die Unternehmensberichterstattung und -steuerung integriert, was die präventive Risikoerkennung und -minderung verbessert. Zum anderen führt die Transparenzpflicht zu mehr Rechenschaftspflicht und Stakeholder-Druck, wodurch Unternehmen Anreize haben, sich robust und zukunftsorientiert aufzustellen.
  • CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Die CSDDD soll grosse Unternehmen dazu verpflichten, angemessene Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette wahrzunehmen. Zentrale Pflichten werden das Implementieren eines Risikomanagements inkl. Risikoanalyse, Verabschieden von Grundsatzerklärungen, Ergreifen von Präventions- und Abhilfemassnahmen sowie Einrichten von Beschwerdeverfahren sein. Die materiellen Sorgfaltspflichten gelten für die betroffenen Unternehmen ab Juli 2029. Die Zielsetzung der CSDDD wird explizit in der Gesetzesbegründung betont: Bessere Integration von Risikoanalyse und Risikominderung für Menschenrechts- und Umweltrisiken in Unternehmensstrategien und Schaffung eines einheitlichen Rahmens im EU-Binnenmarkt (Level Playing Field). Für die Resilienz von Unternehmen ist dies doppelt relevant: Zum einen verankern diese Pflichten präventives Risikomanagement fest im Geschäftsmodell, was dazu beiträgt, schwerwiegende Störungen (z.B. Lieferkettenskandale, Produktionsstopps durch Umweltschäden) zu verhindern. Zum anderen bewahrt es Unternehmen vor Haftungs- und Reputationsrisiken, da bei Verstössen erhebliche Sanktionen drohen. Die Umsetzung der CSDDD wird somit nicht nur Compliance, sondern auch Krisenfestigkeit im Sinne einer robusteren Unternehmenskultur fördern.

Schweiz: Art. 964a ff. OR und KVI 2.0

Auch die Schweiz hat ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit in den letzten Jahren massgeblich weiterentwickelt. Dabei reagiert der Schweizer Gesetzgeber einerseits auf interne politische Impulse (die Konzernverantwortungsinitiative und deren neue Auflage) und orientiert sich andererseits an den internationalen Entwicklungen, insbesondere in der EU.

  • OR 964a ff.: Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten – in der Schweiz trat per 1. Januar 2022 der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) in Kraft. Im Obligationenrecht (OR) wurden die Art. 964a–964c OR neu eingeführt, die grössere Unternehmen von öffentlichem Interesse (d.h. börsenkotierte Gesellschaften, Banken, Versicherungen etc.) zu einer jährlichen Berichterstattung über Nichtfinanzielles verpflichten. Abgedeckt sind die Themen Umwelt, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Überdies hat der Bundesrat zusätzliche Verordnungen erlassen, wie etwa die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (in Kraft seit Januar 2024), welche eine TCFD-konforme Berichterstattung zu Klimarisiken vorschreibt. Daneben gelten umfassende Sorgfalts- und Transparenzpflichten zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit (Art. 964j ff. OR i.V.m. VSoTr) für alle Unternehmen, die mit Konfliktmineralen oder potenzieller Kinderarbeit in Berührung kommen. Verstösse gegen die Schweizer ESG-Pflichten sind mit Sanktionen bedroht: Verantwortliche natürliche Personen (z.B. Verwaltungsräte) riskieren Geldbussen bis CHF 100’000 bei vorsätzlicher Verletzung von Berichtspflichten.
  • „KVI 2.0“ – neue Initiative und Schweizer Ausblick: Im Januar 2025 wurde eine zweite Konzernverantwortungsinitiative („KVI 2.0“) lanciert. Ziel der KVI 2.0 ist es, weitergehende Pflichten einzuführen – insbesondere eine zivilrechtliche Haftung von Schweizer Konzernen für Schäden durch fehlende Sorgfalt bei Menschenrechts- und Umweltverstössen in der Wertschöpfungskette, verbindliche Unternehmens-Klimaziele sowie eine Aufsichtsbehörde für die Umsetzung. Der Bundesrat hat angekündigt, diese Volksinitiative abzulehnen und stattdessen erneut einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Insbesondere sollen die Schweizer Vorschriften nochmals an die künftigen EU-Regeln angepasst werden, um ein möglichst gleiches Level Playing Field sicherzustellen. Im April 2026 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zum neuen „Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung“ (NUFG), das weitere Anpassungen der ESG-Pflichten in der Schweiz vorsieht. Das NUFG orientiert sich mehrheitlich an der EU und internationalen Standards, aber mit einem gewissen «Swiss finish» (insbesondere bei der Haftung). Das NUFG steht im Spannungsfeld zur KVI 2.0: Sollte das Stimmvolk die KVI 2.0 annehmen, müsste die Schweiz eine eigenständig schärfere Regelung mit z.B. Konzernhaftung einführen – was die Ausgangsbedingungen für hiesige Unternehmen im internationalen Vergleich grundlegend verändern würde.

Implikationen EU vs. Schweiz

Die sich überlappenden Entwicklungen in EU und Schweiz erzeugen für international tätige Unternehmen ein komplexes regulatorisches Umfeld – aber sie belegen auch, dass Nachhaltigkeit als Teil der Resilienzstrategie politisch verankert wird.

Der Trend zu strengeren Nachhaltigkeitspflichten ist in der EU und der Schweiz ungebrochen – auch wenn mittlerweile gewisse Entlastungen beschlossen wurden (europäische Omnibus-Verfahren zur Verschiebung/Anpassung von Fristen und Schwellen). Unternehmen müssen sich jedoch auf anhaltend hohe Anforderungen einstellen. Wer Nachhaltigkeit proaktiv ernst nimmt – statt abzuwarten – gerät nicht in Rückstand, verbessert seine Beziehungen zu Investoren, Kunden und Aufsichtsbehörden, und stärkt seine Krisenfestigkeit auch im internationalen Kontext.

Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz: Investition in Resilienz

In der Praxis galt nachhaltiges Wirtschaften lange als möglicher Gegensatz zur Kosteneffizienz: Klimaschutz, Sozialstandards oder ökologische Innovationen verursachten zunächst Aufwand und galten als Luxus. Heute wird jedoch immer deutlicher, dass dieses Narrativ kurzsichtig ist. Nachhaltigkeit ist kein blosser Kostentreiber – sie ist eine Investition in Effizienz, Risikovorsorge und Zukunftsfähigkeit:

  • Einsparungen und Effizienzgewinne: Viele Nachhaltigkeitsmassnahmen führen zu Kostenreduktionen, insbesondere mittel- und langfristig. Unternehmen, die etwa Energieeffizienz steigern und Ressourcen schonen, senken nachhaltig ihre Betriebskosten. Viele Unternehmen haben ihren Energieverbrauch reduziert, um Energiekosten einzusparen, ein klassischer Doppelgewinn für Kosten- und Klimaziele. Viele finanzielle Kostenvorteile von Nachhaltigkeit sind heute belegt: So erhalten Unternehmen mit guten ESG-Ratings tendenziell günstigere Kreditzinsen und können ihren Kapitalbedarf günstiger decken. Durch zertifizierte Klimaschutz- und ESG-Massnahmen sinken beispielsweise Versicherungsprämien und das Eigenkapital wird gestärkt – was wiederum die Resilienz gegenüber Marktschwankungen erhöht. Nachhaltigkeit geht damit oft Hand in Hand mit Kosteneinsparungen. Den Ressourcenverbrauch zu senken, Abfälle zu minimieren und Verbräuche zu optimieren, schont die Umwelt und reduziert parallellaufende Kosten.
  • Risikoreduktion und Resilienz: Nachhaltiges Handeln reduziert Unternehmensrisiken und erhöht die Krisenfestigkeit. Wer etwa seine Lieferketten auf Nachhaltigkeit und Diversifizierung ausrichtet, mindert die Gefahr von Disruptionen durch Umweltereignisse, geopolitische Konflikte oder rechtliche Sanktionen. Resilienz in der Lieferkette ist untrennbar mit nachhaltiger Beschaffung und Due-Diligence-Prüfungen verbunden. Ebenso reduziert eine vorausschauende ESG-Compliance Haftungs- und Reputationsrisiken: Unternehmen, die rechtzeitig Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette vorbeugen, laufen wesentlich seltener Gefahr, durch Skandale, Strafzahlungen oder Boykotte in existenzbedrohende Schieflagen zu geraten. Stakeholder belohnen nachhaltiges Engagement, etwa durch höhere Kundenloyalität, bessere Kreditkonditionen und Investorenzuspruch – Faktoren, die sich unweigerlich positiv auf die Finanzkraft und Resilienz einer Firma auswirken.
  • Nachhaltigkeit als Wertsteigerung: Last but not least steigerte Nachhaltigkeit das Innovationspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit, was sich langfristig in höherer Profitabilität und Unternehmenswert widerspiegeln kann. Nachhaltige Unternehmen antizipieren regulatorische und marktwirtschaftliche Trends (z.B. CO₂-Bepreisung, Kundenpräferenzen zu umweltfreundlichen Produkten) frühzeitig und können so Marktchancen nutzen, während weniger nachhaltige Wettbewerber noch Nachzüglerkosten und Anpassungsdruck spüren. Dies macht nachhaltige Unternehmen nicht nur gegenüber externen Schocks resilienter, sondern verschafft ihnen auch einen strategischen Vorsprung bei Finanzierung und Marktzugang.

Kurz gesagt: Nachhaltigkeit schafft wirtschaftlichen Mehrwert. Sie ist keine Belastung, sondern ein Mittel zur Risikominimierung – und im Kern ein Investment in Resilienz.

Implementierung und Impact: Wirksame Integration statt „Check-the-Box“-Compliance

Angesichts der wachsenden Regulierungsdichte im ESG-Bereich besteht die Gefahr, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsmassnahmen bloss formal abhaken, um die Vorschriften zu erfüllen – ohne tatsächliche Veränderung. Solch eine rein formale „Check-the-box“-Compliance mag kurzfristig die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllen, greift aber zu kurz und kann sogar trügerisch sein: Sie erzeugt allenfalls Scheinsicherheit, verbessert jedoch weder die Nachhaltigkeitsleistung noch die Resilienz eines Unternehmens spürbar. Zudem steigt das Risiko für «Greenwashing», welches das Unternehmen Reputationsrisiken aussetzt. Entscheidend ist daher eine integrierte, wirkungsorientierte Umsetzung der Nachhaltigkeits- und Resilienzmassnahmen – mit Fokus auf Impact statt nur auf Pflichterfüllung.

Das Zusammenspiel von Nachhaltigkeit und Resilienz in der Praxis erfordert:

  • Verankerung in Governance & Kultur: Nachhaltigkeit und Risikomanagement müssen «Chefsache» sein. Der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung sollte Nachhaltigkeitsziele aktiv treiben, klare Verantwortlichkeiten festlegen und regelmässig über Fortschritte berichten. Die in der Schweiz für Nachhaltigkeitsberichte vorgeschriebene Genehmigung durch Verwaltungsrat und Generalversammlung unterstreicht die Notwendigkeit, dass diese Themen auf höchster Ebene ernst genommen und diskutiert werden.
  • Integration in Strategie & Risiko-Management: Nachhaltigkeitsfaktoren gehören ins zentrale Risikoinventar und die strategische Planung. Unternehmen sollten systematisch ESG-Risiken und Chancen analysieren, in ihre Enterprise Risk Management (ERM)-Prozesse einbinden und daraus präventive Massnahmen ableiten (z.B. Diversifizierung von Lieferketten, Klimaanpassungsstrategien). So wird Nachhaltigkeit Teil der Unternehmensstrategie und stärkt aktiv die Resilienz.
  • Operationalisierung in Prozessen: Jenseits von Policies auf dem Papier müssen konkrete Massnahmen und interne Kontrollen greifen. Etwa: Lieferantenverträge mit ESG-Klauseln (Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards), Mitarbeiterschulungen zu Nachhaltigkeitsrichtlinien, Kennzahlen & Monitoring im Alltag (z.B. regelmässiges CO₂-Tracking, Diversity-Kennzahlen) und Notfallpläne (z.B. bei Rohstoffengpässen oder Compliance-Verstössen).
  • Messbarkeit & externe Validierung: Indikatoren und Audits helfen, Impact sichtbar zu machen. Unternehmen sollten Zielvorgaben (z.B. Emissionsziele, Diversitätsquoten) setzen und regelmäßig gegenüber internen und externen Stakeholdern transparent berichten. Eine freiwillige externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte kann die Qualität heben und Vertrauen schaffen.
  • Lernbereitschaft & kontinuierliche Verbesserung: Resilienz bedeutet auch, anpassungsfähig zu bleiben. Unternehmen sollten Nachhaltigkeitsinitiativen kritisch evaluieren und laufend verbessern, anstatt beim ersten Zielerreichung abzuhaken. Das Feedback von Stakeholdern und Best Practices (z.B. branchenweite Kooperation zur Lösung von ESG-Problemen, ohne ins Kartellrecht zu geraten) können herangezogen werden, um wirkungsvoller vorzugehen.

Wirksam umgesetzt, bringen Nachhaltigkeitsmassnahmen echten Impact: Sie reduzieren Emissionen, verbessern Arbeitsbedingungen und stärken Vertrauensbeziehungen – und damit die Gesamtrobustheit des Unternehmens. Das kontrastiert deutlich mit einer rein formalistischen Erfüllung von ESG-Pflichten, bei der zwar Standards auf dem Papier erfüllt werden, die tatsächlichen Risiken aber oft unvermindert bleiben. Nachhaltigkeit als „Strategie“ statt als „Pflichtübung“ bedeutet, den strategischen Mehrwert zu erkennen und zu nutzen: Sie schärft das Risiko- und Chancenbewusstsein im gesamten Unternehmen, fördert Innovation (z.B. Entwicklung nachhaltiger Produkte) und generiert Wettbewerbsvorteile.

Zum Schluss lässt sich festhalten: Resilienz und Nachhaltigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille. Für zukunftsorientierte Unternehmen ist ESG nicht nur ein Compliance-Thema, sondern ein strategischer Imperativ. Wirklich resilient ist ein Unternehmen nur, wenn es Nachhaltigkeit ernsthaft und wirkungsvoll integriert – und nachhaltigen Erfolg erzielt nur, wer sein Unternehmen auf resiliente Weise steuert. Nachhaltigkeit ohne Resilienz ist wirkungslos; Resilienz ohne Nachhaltigkeit ist kurzsichtig. Erfolgreiche Firmen erkennen: Beides gehört untrennbar zusammen.

Wie kann MME sie unterstützen? Wir von MME bringen praktische Erfahrung mit, wie die regulatorischen Anforderungen pragmatisch und kosteneffizient umgesetzt werden können – von Banken, über Versicherungen hin zu Industriebetrieben.

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