Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) sind im schweizerischen Obligationenrecht (OR) per 1. Juli 2015 neue Meldepflichten für Aktionäre und Gesellschafter von GmbH’s eingeführt worden.
Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) sind im schweizerischen Obligationenrecht (OR) per 1. Juli 2015 neue Meldepflichten für Aktionäre und Gesellschafter von GmbH’s eingeführt worden. Die durch die neuen Meldepflichten erweiterte Transparenz bei juristischen Personen soll der Verhinderung von Geldwäscherei sowie der Steuertransparenz dienen.
Gegenstand der Meldepflichten sind Aktien nicht börsenkotierter schweizerischer Aktiengesellschaften sowie und GmbH-Stammanteile. Als Bucheffekten ausgestaltete Aktien sind von der Meldepflicht nicht erfasst.