Das Parlament hat die AHV Reform (AHV21) am 17. Dezember 2021 angenommen.
Das Parlament hat die AHV Reform (AHV21) am 17. Dezember 2021 angenommen. Grundsätzlich handelt es sich um zwei wichtige Bestandteile: 1) Erhöhung des Frauenrenteneintrittalters auf 65 und 2) Erhöhung der MWST (Normalsatz um 0,4% und reduzierter und Sondersatz um je 0,1%). Teil der Reform sind auch Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration, Flexibilisierung des Renteneintrittsalters und Anreize zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit. Die Massnahmen sind rechtlich miteinander verknüpft und können nur gemeinsam in Kraft treten.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% (bzw. 0,1%) erfordert eine Änderung der Bundesverfassung, unterliegt dem obligatorischen Referendum und das Schweizer Volk muss zwingend darüber abstimmen. Zusätzlich hat ein Bündnis von verschiedenen Gruppen das Referendum gegen den Gesetzesentwurf ergriffen. Die Abstimmung wird voraussichtlich im Herbst 2022 stattfinden. Eine MWST-Erhöhung könnte dann allerfrühestens per Anfang 2023 in Kraft treten. Der Normalsatz von 7,7% würde dann auf 8,1% erhöht, der reduzierte Satz (für z.B. Medikament, Zeitungen, Bücher, Pflanzen usw.) von 2,5% auf 2,6% und der Sondersatz (für Beherbergungsleistungen) von 3,7% auf 3,8%. Diese im Mehrwertsteuergesetz unter Art. 25 aufgeführten MWST-Sätze müssten dann auch dementsprechend angepasst bzw. geändert werden.
Actions:
Folgende Vorbereitungen sollten im Unternehmen vorgenommen werden, um auf eine eventuelle MWST-Erhöhung optimal vorbereitet zu sein:
Gerne steht Ihnen das MME-Team zur Unterstützung in Bezug auf die Umsetzung der Planung/Vorbereitung einer MWST-Erhöhung zur Verfügung.