15. Juli 2020

Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien

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Nachhaltigkeit wird für Bankkunden fassbarer – SBVg veröffentlicht Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden.

Nachhaltigkeit wird für Bankkunden fassbarer – SBVg veröffentlicht Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden

Die Schweizerische Bankiervereinigung („SBVg“) hat diesen Juni ihr Grundsatzpapier zu Sustainable Finance veröffentlicht und erkennt darin die Notwendigkeit der Bewusstseinsförderung von Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen von Finanzdienstleistungen (vgl. www.swissbanking.org). Privatkunden können mit ihren Investments aus einer ESG-Perspektive einen negativen oder aber einen gezielt positiven Fussabdruck hinterlassen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Branchenorganisation hat die SBVg nun einen Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden veröffentlicht.

Dieser vom Spitzenverband des Schweizer Finanzplatzes herausgegebene Leitfaden umfasst sechs Prinzipien, welche von Banken im Rahmen der Vermögens- und Anlageberatung beachtet werden können. Diese Prinzipien könnten zu einer vermehrten Anwendung und Integration von ESG-relevanten Kriterien in den Beratungsprozess führen, dienen jedoch in „Leitfaden-Manier“ als Orientierungshilfe für die Integration von ESG-Kriterien. Entsprechend schafft der Leitfaden keine zusätzlichen regulatorischen Anforderungen.

Die sechs Leitprinzipien des SBVg-Leitfadens lauten wie folgt:

1. Feststellung der Kundenerwartungen in Bezug auf ESG-Anlagen und Dokumentation im Rahmen des Beratungsprozesses;
2. Vorlage eines adäquaten Überblicks über ESG-Kriterien durch Kundenberater;
3. Beschreibung des Spektrums von ESG-Anlagelösungen im Rahmen des Beratungsprozesses;
4. Abstimmung der Eigenschaften von ESG-Anlagelösungen mit den Kundenerwartungen;
5. Strukturierung von ESG-Anlagelösungen, die auf die Kundenerwartungen abgestimmt sind;
6. Erbringen von Dienstleistungen unter Einhaltung von Due Diligence und Transparenz.

Da weder das Privat- noch das Aufsichtsrecht Finanzdienstleistern Nachhaltigkeit- oder ESG-spezifische Erkundigungspflichten vorschreibt, gilt der Leitfaden als Pionierarbeit in der Branche. Die sechs Maximen sollen Banken zukünftig als Hilfestellung dienen, wenn es darum geht, Privatkunden klimafreundliche Anlagemöglichkeiten aktiv zu offerieren. Dabei kann der SBVg-Leitfaden auch zu einem verstärkten Bewusstsein führen, da die Schnittstelle von Finanzmarktrecht und dem Klimawandel nicht ohne weiteres auf der Hand liegt.

MME begrüsst die Ausarbeitung wichtiger Leitsätze und befürwortet deren aktive Integration in den Beratungsprozess bei Privatkunden. Dies namentlich auch aufgrund der Zurückhaltung des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörde. Doch auch die FINMA zeigt sich jedoch zunehmend aktiver – in ihrer neusten Mitteilung informiert die Aufsichtsbehörde der Finanzmarktteilnehmer darüber, dass sie sich mit der Thematik der klimabezogenen Finanzrisiken im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit befasst. Dabei werden, so die FINMA, regulatorische Ansätze für eine verbesserte Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken bei bedeutenden Finanzinstituten geprüft. So unterstreicht auch FINMA-Direktor Mark Branson: «Die Finanzrisiken des Klimawandels können für die Schweizer Finanzinstitute bedeutend sein (…)»

Die Medienmitteilung sowie der neue Leitfaden der SBV finden sie unter den nachfolgenden Links:

Medienmitteilung

Leitfaden der SBV

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