06. September 2021

Kryptowährungen in der Nachlassplanung und -abwicklung

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Kryptowährungen im Nachlass: Wie und an wen werden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether vererbt? Wie kann der Zugang der Erben zu den Kryptowährungen sichergestellt werden?

Kryptowährungen im Nachlass: Wie und an wen werden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether vererbt? Wie kann der Zugang der Erben zu den Kryptowährungen sichergestellt werden? Was passiert mit Kryptowährungen im Falle einer Urteilsunfähigkeit und inwiefern sind lebzeitige Schenkungen von Kryptowährungen im Nachlass relevant?

Alexandra Geiger, Fachanwältin SAV Erbrecht, und Stefan Keller, zeigen in der aktuellen Ausgabe der successio (3/2021) auf, wie Kryptowährungen rechtlich einzuordnen und weshalb sie als (vererbbare) Sachen im Sinne des ZGB zu qualifizieren sind. Im Fokus stehen sodann ausgewählte rechtliche und praktische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Kryptowährungen in der Nachlassplanung und -abwicklung.

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