23. Januar 2024

Kein Schweizer Trust

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Die Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts ergab, dass die Einführung eines solchen Rechtsinstituts derzeit nicht mehrheitsfähig ist.

Kein Schweizer Trust 

Trusts sind in angelsächsischen Ländern weit verbreitet. Sie sind ein etabliertes, vielseitig einsetzbares und flexibles Instrument, das häufig im Zusammenhang mit der Nachlassplanung und der Vermögenssicherung (asset protection) eingesetzt wird. In der Schweiz werden Trusts seit 2007 nach dem Haager Trust-Übereinkommen anerkannt, so dass ihre Bedeutung auch in der Schweiz gross ist.

Der Bundesrat mit der Motion «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» beauftragt, eine rechtliche Grundlage für einen eigenen Schweizer Trust zu schaffen. Die Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts ergab jedoch, dass die Einführung eines solchen Rechtsinstituts derzeit nicht mehrheitsfähig ist. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden klar abgelehnt, so dass die Motion abgeschrieben wurde.

Damit die Schweiz dennoch über ein zusätzliches, flexibles Nachlassinstrument, das eine echte Alternative zu ausländischen Rechtsinstituten darstellt, verfügt, wird nun die Stärkung der Familienstiftung bzw. die Aufhebung des Verbots der Unterhaltsstiftung (Motion Burkart: 22.4445 | Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben | Geschäft | Das Schweizer Parlament) vertieft diskutiert. Der Ständerat hat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Motion Burkart angenommen. Derzeit berät sich der Nationalrat.

Das Private Clients Team von MME berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen rund um die Errichtung und Planung von Trusts und Stiftungen.

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