21. Januar 2021

EU-Kommission eröffnet Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer

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Die Europäische Kommission hat am 19. Januar 2021 eine öffentliche Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer eingeleitet. Ziel ist eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Beiträge können bis zum 12. April 2021 eingereicht werden.

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, den 19. Januar 2021, eine öffentliche Konsultation zur Einführung einer Digitalsteuer eingeleitet. Ziel ist eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Beiträge können bis zum 12. April 2021 eingereicht werden. Die Ergebnisse der Konsultation werden in einem für das zweite Quartal 2021 von der EU-Kommission geplanten Richtlinienvorschlag verarbeitet.

Die Sicherstellung einer gerechten Besteuerung im digitalen Zeitalter hat für die Europäische Kommission oberste Priorität. Demnach hätten die Steuersysteme mit dem globalen technologischen Fortschritt der letzten Jahre nicht Schritt halten können, was zur Folge habe, dass digitale Unternehmen einer zu geringen Besteuerung unterlägen. Dieses Ungleichgewicht sei durch die COVID-19-Krise noch verstärkt worden, da die Gewinne und Einnahmen einer Vielzahl von Online-Unternehmen rasant in die Höhe schossen.

Um auf die Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Wirtschaft gezielt zu reagieren, soll ein moderner, stabiler regulatorischer und steuerlicher Rahmen geschaffen werden. Gleichzeitig soll jedoch die Digitalisierung für den nachhaltigen Aufschwung der Wirtschaft gefördert werden. Dabei sollen digitale Unternehmen aber ihren fairen Beitrag leisten.

Das im Einklang mit den Vorschlägen der OECD (Pillar 1 und Pillar 2) erklärte Ziel der EU-Kommission ist es, die Besteuerung dort eintreten zu lassen, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll daher für Digitalunternehmen ohne physische Präsenz in einem Land eine digitale Betriebsstätte eingeführt werden. Damit würden diejenigen Gewinne, die auf dem im jeweiligen Land erzielten Umsatz basieren, auch tatsächlich in diesem Land der Besteuerung unterworfen werden.

Die Ergebnisse der Konsultation sowie der Richtlinienvorschlag bleiben abzuwarten. Wir werden wieder berichten.