08. Juli 2021

ESG: Klima-Compliance als Pflichtprüfung bei M&A-Transaktionen

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Der Regulator und auch Gerichte ziehen die ESG-Schraube an.

Der Regulator und auch Gerichte ziehen die ESG-Schraube an. Jüngste Beispiele: Am 26. Mai 2021 verpflichtete die holländische Rechtbank Den Haag in einer – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Entscheidung, Royal Dutch Shell seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 zu reduzieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Entscheidung vom 03. Juni 2021 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland Anforderungen aus der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa nicht erfüllt hat, indem sie jahrelang nicht effektiv genug gegen Überschreitungen von Grenzwerten für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid vorgegangen ist (Rechtssache C-635/18). Die Schweiz führt im OR und im Strafgesetzbuch strenge Sorgfalts- und Transparenzpflichten ein: Bericht nicht finanzielle Belange (ESG/CSR Bericht), Berichts- und Sorgfaltspflichten für Lieferketten bezüglich Konfliktmaterialien und betreffend Kinderarbeit. Der Druck auf Unternehmen ist in diesem Bereich kräftig angestiegen – von staatlicher Seite, aber auch von NGOs und den Medien (Reputationsrisiken). Auch in die Unternehmensbewertungen fliessen immer mehr ESG-Kriterien ein (ESG Rating). Der Umgang mit ESG-Themen wird für Unternehmen zunehmend wert- und handlungsbestimmend.

Damit steigt bei Unternehmensübernahmen die Gefahr, dass man sich ESG-Risiken einhandelt. Der kluge Käufer prüft nicht nur die Vergangenheit (ESG-Altlasten), sondern identifiziert auch, ob in der Zukunft Investitionen notwendig sein werden (Investitionsstau).

Das ESG Team und unsere Netzwerkpartner im Bereich ESG unterstützen Sie gerne bei der Prüfung von ESG Gesichtspunkten in der Due Diligence (ESG DD).

 

Ihr Team