Die Möglichkeit nach Schweizer Schiedsrecht, einseitige Schiedsklauseln vorzusehen, und die neuen TES-Regeln des Swiss Arbitration Centers bringen gemeinsam diverse Vorteile mit sich. Um von diesen zu profitieren, sind jedoch stets die konkreten Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen.
Am 1. Juli 2025 ist die ergänzende Schweizerische Schiedsordnung für Trust-, Erb- und Stiftungsrechtsstreitigkeiten des Swiss Arbitration Centers („TES-Regeln“) in Kraft getreten. Die TES-Regeln setzen die jüngsten Änderungen im Schweizer Recht um, welche die Aufnahme von einseitigen Schiedsklauseln in Testamenten, Erbverträgen oder Trust- und Stiftungsurkunden ermöglichen – eine erweiterte Option, um die Vermögens- und Nachlassplanung nach eigenen Wünschen zu gestalten. Damit bieten das Schweizer Schiedsrecht und die TES-Regeln gemeinsam einen massgeschneiderten Rahmen für Trust-, Erb- und Stiftungsangelegenheiten («TES Streitigkeiten»; s. unseren Beitrag In Arbitration we Trust: Neue ergänzende Schiedsordnung für Trust-, Nachlass- und Stiftungsstreitigkeiten (TEF Rules)).
Schiedsverfahren bieten gegenüber staatlichen Gerichten u.a. drei hervorzuhebende Vorteile: Sie sind meist schneller und flexibler. Die Parteien können überdies die Vertraulichkeit des Verfahrens vereinbaren, was bei bedeutenden Vermögenswerten, Personen von öffentlichem Interesse sowie involvierten Strukturen wie Trusts und Stiftungen besonders wertvoll ist.
Um von diesen Vorteilen zu profitieren, sind jedoch insbesondere Fragen wie die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, die Bindung übergangener gesetzlicher Erben an eine einseitige Schiedsklausel und die Schiedsfähigkeit von Pflichtteilsstreitigkeiten zu prüfen. Ob Pflichtteile anwendbar sind oder allenfalls durch die Wahl eines ausländischen Erbrechts vermieden werden können, gehört ebenfalls zur Beratung in der internationalen Erbrechtsplanung. Werden regelmässig noch Immobilien im Ausland gehalten, wofür das jeweilige Land eine ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte vorsieht, ist auch dieser Punkt in der Planung zu berücksichtigen. Weiter ist zu beachten, dass in einigen Jurisdiktionen sich die Zuständigkeit von Aufsichts- oder Trustgerichten nicht zugunsten eines Schiedsgerichts ausschliessen lässt oder Schiedssprüche in TES-Streitigkeiten allenfalls nicht anerkannt und nicht vollstreckt werden können.
Die rechtliche Situation hängt somit stets von den beteiligten Jurisdiktionen und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Aus unserer Sicht gehören die folgenden Punkte zu einer umfassenden Planung und sind im Detail zu klären:
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