24. Januar 2021

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz – EU

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Die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) mit demjenigen der EU bringt sowohl umweltpolitische als auch wirtschaftliche Vorteile. Sie ermöglicht den Unternehmen im Schweizer EHS ab diesem Jahr den Handel mit Emissionsrechten im grösseren EU-Emissionsmarkt.

Die Schweiz und die EU verhandelten seit 2011 über die Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme. Sowohl der Bundesrat wie auch der EU Ministerrat hatten ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt. Die Verhandlungen wurden im Januar 2016 mit der Paraphierung des Abkommens auf technischer Ebene abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 23. November 2017 in Bern unterzeichnet. Die EU hat dem Abkommen Anfang 2018 zugestimmt, und das Schweizer Parlament hat es am 22. März 2019 genehmigt. Es wurde im Dezember 2019 durch die Schweiz und die EU ratifiziert und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) mit demjenigen der EU bringt sowohl umweltpolitische als auch wirtschaftliche Vorteile. Sie ermöglicht den Unternehmen im Schweizer EHS ab diesem Jahr den Handel mit Emissionsrechten im grösseren EU-Emissionsmarkt. Neu werden in der Schweiz, wie bereits in der EU, auch Emissionen der Zivilluftfahrt in das EHS einbezogen. Die Verknüpfung der beiden Systeme ist die weltweit erste EHS-Verknüpfung zwischen Staaten.

 

EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)

Das EU-EHS ist ein Handelssystem mit festen Obergrenzen (cap and trade) und umfasst 32 Länder (alle 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen). Es begrenzt die Emissionen von mehr als 11'000 energieintensiven Anlagen in der Stromerzeugungs- und verarbeitenden Industrie sowie von Luftfahrzeugbetreibern, die Verkehrsdienste zwischen diesen Staaten anbieten und decken somit rund 45% der Treibhausgasemissionen in der EU ab.

Das Gesamtvolumen der Emissionen bestimmter Treibhausgase, die unter das EU-EHS fallende Anlagen ausstossen dürfen, wird durch eine Obergrenze («Cap») beschränkt, so dass die Gesamtemissionen zurückgehen. Innerhalb dieser Obergrenzen erhalten oder erwerben Unternehmen Emissionszertifikate, mit denen sie nach Bedarf handeln können. Sie können auch in begrenzten Mengen internationale Gutschriften aus emissionsmindernden Projekten in der ganzen Welt erwerben. Durch die Begrenzung der Gesamtzahl der verfügbaren Zertifikate wird sichergestellt, dass diese auch einen Wert haben.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, am Jahresende genügend Zertifikate für seine gesamten Emissionen vorzulegen. Anderenfalls drohen hohe Strafgebühren. Hat ein Unternehmen seine Emissionen reduziert, so kann es die überzähligen Zertifikate für künftige Zwecke entweder behalten oder an ein anderes Unternehmen verkaufen, das Zertifikate benötigt. Der Handel ermöglicht die nötige Flexibilität, um sicher zu stellen, dass Emissionen dort verringert werden, wo dies die geringsten Kosten verursacht. Ein angemessener Preis für CO2-Emissionen fördert auch Investitionen in saubere, kohlenstoffarme Technologien.

 

Ausblick: Aspekte und Etappen von Phase 4 (2021-2030)

Der Rechtsrahmen des EU-EHS wurde Anfang 2018 für seinen nächsten Handelszeitraum (Phase 4) überarbeitet, um die Emissionsreduktionsziele der EU für 2030 im Einklang mit dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu verwirklichen und dadurch einen Teil des Beitrags der EU zum Übereinkommen von Paris von 2015 zu leisten.

 

Schwerpunkte der Überarbeitung:

  • Das EU-EHS soll als Motor von Investitionen gestärkt werden, indem ab 2021 die jährliche Verringerung der Emissionszertifikate auf 2,2% erhöht und die Marktstabilitätsreserve ausgebaut wird. Dieser Mechanismus wurde von der EU 2015 eingerichtet, um das Überangebot an Emissionszertifikaten auf dem CO2-Markt zu senken und die Widerstandsfähigkeit des EU-EHS gegenüber künftigen Turbulenzen zu erhöhen.
  • Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten zur Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Industriezweigen, die vom Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen betroffen sind, soll weitergeführt werden, während gleichzeitig sicher zu stellen ist, dass die Vorschriften für die Bestimmung der kostenfreien Zuteilung zielgerichtet sind und dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen.
  • Industrie und Energiewirtschaft sollen bei ihren Innovations- und Investitionsherausforderungen im Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft durch verschiedene Finanzierungsmechanismen für CO2-arme Technologien unterstützt werden.

 

Auswirkungen für die Schweiz

Mit der Verknüpfung werden Schweizer und europäische Emissionsrechte gegenseitig anerkannt. Wer zur Teilnahme am EHS der Schweiz oder der EU verpflichtet ist, kann Emissionsrechte aus beiden Systemen nutzen, um seine Emissionen zu decken. Damit entsteht ein grosser, liquider Markt für Emissionsrechte und es herrschen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer.

Neu werden auch die Luftfahrzeugbetreiber der Schweiz in das EHS integriert. Die EU hat den Flugverkehr seit 2012 in das EHS eingebunden. Zur Teilnahme verpflichtet sind Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge im Inland oder Flüge aus der Schweiz in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durchführen. Flüge aus dem EWR in die Schweiz werden vom EHS der EU abgedeckt.

Haben Sie Fragen zum Emissionshandel in der Schweiz oder der EU? Gerne steht Ihnen MME als Legal Partner zur Seite und unterstützt Sie.