23. Juli 2018

Russland Sanktionen und russische Gegenmassnahmen

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Russland diskutiert neue Gesetzesvorlagen welche die Strafbarkeit von Compliance mit westlichen Sanktionen vorsieht.

Russland antwortet auf die westlichen Sanktionen mit Gegenmassnahmen. Der russische Gesetzentwurf über Massnahmen gegen westliche Sanktionen wurde vom russischen Präsidenten bereits in Kraft gesetzt. Der Wortlaut des Gesetzes ist relativ vage und sorgt so für einige Unklarheiten bei der Bewertung möglicher Risiken für Unternehmen. Zwei weitere Gesetzesentwürfe (a) zur strafrechtlichen Verfolgung sowie (b) zur verwaltungsrechtlichen Haftung für die Einhaltung westlicher Sanktionen stehen zurzeit noch in der politischen Diskussion. Unternehmen mit Verbindungen zu Russland sind gut beraten, in ihrer Risikobewertung die möglichen Folgen dieser Rechtsakte zu verstehen. Hierzu sollen die nachfolgenden Ausführungen einen kurzer Überblick über mögliche Risiken und Auswirkungen geben.

1. Russisches Gesetz über Massnahmen gegen Sanktionen der USA und anderer Staaten: Mögliche Implikationen

Der Präsident der Russischen Föderation Vladimir Putin hat ein Gesetz welches Gegenmassnahmen gegen westliche Sanktionen vorsieht am 4. Juni unterzeichnet. (1) Dieses ermächtigt den Ministerrat Russlands, jede internationale Zusammenarbeit mit feindlichen («unfriendly») Staaten sowie mit von solchen Staaten direkt oder indirekt kontrollierten Organisationen auf Eis zu legen oder zu beenden. Die russische Regierung hat das Recht, die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren und Gütern aus den USA und anderer feindlicher Staaten zu verbieten oder einzuschränken. Alle Gegenmassnahmen werden ausschliesslich auf Anordnung des Präsidenten beschlossen oder aufgehoben. Er kann den Gegenstand sowie die betroffenen Organisationen jeder Gegenmaßnahme selbstständig bestimmen. Solche Massnahmen werden jedoch nicht auf Lebensmittel oder Waren für den persönlichen Gebrauch (o.Ä.) angewandt, wenn diese nicht auch in Russland hergestellt werden. (2) 

Gemäss Art. 1 Abs. 4 des Gesetzes sind die Gegenmassnahmen für russische Staatsorgane, russische Staatsbürger und Körperschaften unter russischer Gerichtsbarkeit rechtsverbindlich. Eine extraterritoriale Anwendung dieser Bestimmungen ist jedoch im Gesetz nicht vorgesehen. Da sein Hauptzweck im Schutz der territorialen Integrität Russlands liegt (Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes), gehen wir davon aus, dass sich diese Gegenmassnahmen wahrscheinlich auf die Anwendung innerhalb der Landesgrenzen beschränken. (3)

Russische Experten halten den Gesetzentwurf für ein Rahmengesetz mit Signalcharakter, der aus rechtlicher Sicht jedoch nichts Neues bringt. Die Sanktionskompetenz liegt bereits seit 2007 bei der Regierung. Demnach kann der Präsident auf der Grundlage der Empfehlungen des Sicherheitsrates über Sanktionen entscheiden. Der unspezifische Charakter des neuen Gesetzestextes kann jedoch zu einer weiteren Verunsicherung und damit zu einer abschreckenden Wirkung auf potenzielle Investoren führen. (4)

Die Liste der möglichen Massnahmen im Gesetzentwurf ist nicht abschliessend und lässt den Behörden mit der Umschreibung "andere Maßnahmen" einen gewissen Definitionsfreiheit. Auch der Begriff "wesentliche Güter" eröffnet einen gewissen Interpretationsspielraum, da das Gesetz keine rechtliche Definition enthält, was wesentliche Güter sind und welche Güter ihnen ähnlich sein könnten. (5)

Die Massnahmen können gegen natürliche und juristische Personen ausgesprochen werden. Letztere sind von Massnahmen bedroht, wenn sie direkt oder indirekt von den definierten feindlichen Ländern kontrolliert werden. (6)

Eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes könnte möglicherweise zu höheren Preisen im Einzelhandel führen, da Einzelhändler mit zusätzlichen Compliance Aufwände konfrontiert werden um sicherzustellen, dass sie keine verbotenen Waren von Lieferanten erhalten. (7) Russische Analysten befürchten, dass das künftige Gesetz mehr der russischen Wirtschaft schaden würde als den anderen Ländern. Sie weisen gar auf die Gefahr einer steigenden Inflation, der Ausweitung der Sanktionen und sogar auf einen möglichen Austritt Russlands aus der WTO hin. (8)

Neben dem Gesetzentwurf über Gegenmassnahmen erwägt das russische Parlament aber auch, die Einhaltung westlicher Sanktionsregelungen unter Strafe zu stellen. Dies hätte für ausländische Unternehmen in Russland sowie den in Russland tätigen Compliance-Beauftragten einen womöglich viel grösseren Einfluss.

2. Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Einhaltung von westlichen Sanktionen: Verwaltungsrechtliche Haftung für die Einhaltung und strafrechtliche Verfolgung bei Vorsatz

Die zweite Lesung des Gesetzes durch das Parlament war für den 17. Mai 2018 vorgesehen. Diese wurde jedoch aufgrund des grossen Widerstandes russischer Wirtschaftsvertreter auf unbestimmt verschoben. Der Gesetzentwurf sieht Geldbussen in der Höhe von bis zu 600'000 Rubel (etwa 9500 CHF) und/oder Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren vor. Dies wenn juristische oder natürliche Personen, die in Russland registriert sind, russischen Personen oder Unternehmen die Durchführung einer üblichen Geschäftstätigkeit und Transaktion im Rahmen der Einhaltung der antirussischen Sanktionen verweigern. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Verhängung von Zwangsarbeit von bis zu vier Jahren. (9)

Mit dem Widerstand der russischen Wirtschaftsvertreter gegen diesen Gesetzentwurf konnte am 23. Mai 2018 eine Abschwächung der Gesetzesvorlage erreicht werden: Es ist nun nur noch eine verwaltungsrechtliche Haftung für die Einhaltung der westlichen Sanktionen vorgesehen. Weiter soll die Aufforderung zu Sanktionen und zur absichtlichen Unterstützung bei deren Umsetzung bestraft werden. (10) Die Verwaltungshaftung soll nur zu Geldbussen (jedoch in grossem Umfang) führen. Die Änderungen des russischen Verwaltungsrechts werden vom Parlament im Juni eingereicht, von ihr aber voraussichtlich erst im Herbst 2018 genehmigt. (11) Die Änderungen des russischen Strafrechts werden voraussichtlich in der zweiten Junihälfte 2018 diskutiert. Die verwaltungsrechtlichen und der strafrechtlichen Gesetzentwürfe betreffen bisher nur die Einhaltung der Sanktionen und die absichtliche Unterstützung der Umsetzung neuer Sanktionen auf dem Territorium der Russischen Föderation. (12)  

Der CEO der russischen Bank Sberbank äusserte seine Befürchtung, dass sich viele ausländische Investoren aus dem russischen Markt zurückziehen würden, wenn das Gesetz in Kraft treten sollte. (13) Die Teilnehmer des St. Petersburg International Economic Forums sprachen sich entschieden gegen die Einführung der Strafsanktionen aus, sie seien überzogen. Weiter stellten sie fest, dass das Gesetz die ausländischen Investoren nicht in eine unhaltbare Situation versetzen sollte, in der sie gezwungen sind, zwischen mehreren sich widersprechenden gesetzlichen Verpflichtungen zu wählen. (14)

Nun gibt es eine Diskussion über den Vorschlag, die verwaltungsrechtliche Haftung auszuschliessen, wenn die Nichteinhaltung Schäden an Personen, Organisationen oder der Russischen Föderation selbst verursachen würde. Das Parlament wird die Gespräche mit Wirtschaftsvertretern und der Regierung fortsetzen. (15) Sie signalisiert die Bereitschaft, mit den Gegnern Kompromisse einzugehen und die möglichen Risiken des Gesetzentwurfs genauer zu prüfen. (16) Die zweite Lesung wurde auf einen unbestimmten Zeitraum verschoben, um einen Kompromiss zu finden und grosse Schäden sowohl für das Inlands- als auch für das Auslandsgeschäft auszuschliessen. Der Gesetzgeber scheint zu verstehen, dass eine strafrechtliche Haftung für Unternehmen in diesem Zusammenhang nicht das richtige Instrument darstellt. (17) Es ist jedoch nach wie vor unklar, wann die zweite Lesung stattfinden wird und ob sie Chancen hat, vom russischen Parlament abgesegnet zu werden.

3. Was sollten Schweizer Unternehmen mit Bezug zu Russland beachten

  • Unternehmen sollten den russischen Gesetzgebungsprozess und die Reaktionen der wichtigsten Marktteilnehmer im Auge behalten;
  • Unternehmen sollten eine Geschäftsstrategie für den Fall auszuarbeiten, das diese Gesetzesvorlagen in Kraft treten;
  • Szenarien für den Umgang mit widersprüchlichen Compliance-Regelungen / Sanktionsregime entwickeln.

 

Quellen:
(1) https://www.rbc.ru/politics/04/06/2018/5b15288b9a794723315a526e

(2) http://tass.ru/politika/5248425

(3) http://sozd.parliament.gov.ru/bill/441399-7

(4) https://www.novayagazeta.ru/articles/2018/05/24/76580-dozapretit-ameriku

(5) http://www.mk.ru/politics/2018/05/22/zakon-o-kontrsankciyakh-okazalsya-plagiatom.html

(6) http://www.dw.com/ru/a-43876300

(7) https://pravo.ru/news/202795/

(8) https://ria.ru/sanctions/20180522/1521102299.html

(9) http://www.interfax.ru/russia/613923

(10) https://www.novayagazeta.ru/articles/2018/05/24/76580-dozapretit-ameriku

(11) https://www.rbc.ru/rbcfreenews/5b0e82339a794704c03856ec

(12) https://www.kommersant.ru/doc/3644603

(13) https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2018/05/24/770556-gref-predupredil-ob-uhode-investorov

(14) https://1prime.ru/state_regulation/20180524/828862530.html

(15) https://www.kommersant.ru/doc/3637413

(16) http://www.interfax.ru/forumspb/614253

(17) https://news.rambler.ru/other/39939724-aksakov-rf-mozhet-otkazatsya-ot-ugolovnoy-otvetstvennosti-biznesa-za-soblyudenie-sanktsiy/