04. Dezember 2019

ESG/Klimawandel – Treuhänderische Pflichten der Finanzdienstleister

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WWF hat MME beauftragt, eine Studie zum Thema «Klimawandel – Treuhänderische Pflichten der Finanzdienstleister» zu verfassen.

WWF hat MME beauftragt, eine Studie zum Thema «Klimawandel – Treuhänderische Pflichten der Finanzdienstleister» zu verfassen.

MME-ESG-Studie

 

Im Rahmen unserer Analyse mit Fokus auf Finanzdienstleister und auf Vermögensverwaltungsmandate haben wir folgende Haupterkenntnisse gewonnen:

  • Aus Klimaveränderungen entstehen für Anleger finanziell relevante Risiken. Diese für die Anlagen relevanten, klimabedingten Risiken lassen sich in vier Kategorien einteilen: Physische Risiken, Regulatorische Risiken, Haftungs- und Klagerisiken sowie Reputationsrisiken.
  • Klimabedingte Risiken, die sich für das Vermögen von Kunden ergeben können, haben Finanzdienstleister in den Anlageprozess von Vermögensverwaltungsmandaten aufgrund aufsichtsrechtlicher Verhaltensregeln einzubeziehen (Riskmanagement). Es besteht insbesondere das Risiko, das bei einem ESG-Trend des Marktes Unternehmen mit negativen Ratings oder die von regulatorischen Massnahmen betroffen werden, massiv an Wert verlieren (sog. stranded assets).
  • Gestützt auf die auftragsrechtliche Sorgfalts- und Treuepflicht nach Art. 398 Abs. 2 OR – sowie im Rahmen des künftigen FIDLEG zusätzlich gestützt auf Aufsichtsrecht – müssen Finanzdienstleister ihre Kunden im Rahmen eines Vermögensverwaltungsverhältnisses über die wesentlichen Klimarisiken einer vereinbarten Vermögensanlage oder Anlagestrategie informieren (Aufklärungs- und Informationspflicht).
  • Wir sind der Ansicht, dass die aufsichts- wie auch auftragsrechtliche Erkundigungs- bzw. Explorationspflicht über die ESG- und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zurzeit (noch) nicht direkt Bestandteil der Sorgfalts- und Treuepflicht bzw. Verhaltensregeln bilden. Der Finanzdienstleister muss in der Schweiz nach geltendem Recht die ESG-Präfenzen des Kunden nicht von Gesetzes wegen erheben (keine Erkundigungspflicht). Es besteht jedoch ein Trend auf dem Markt, der Kundschaft ESG-Finanzprodukte anzubieten. Dann wird das Thema ESG im Kundengespräch Teil der Eignungsprüfung. In der EU soll künftig die Befragung und Berücksichtigung der ESG-Präferenzen der Kunden zwingend Bestandteil der Eignungsprüfung («Suitability») nach MiFID II bilden.
  • Wenn Finanzprodukte als «grün» angepriesen werden, muss auch «grün» drin sein. Es besteht jedoch ein weiter Interpretationsspielraum zur Frage, was «grün» oder «nachhaltig» ist. Es gibt zahlreiche Standards sowie unterschiedliche Mess- und Ratingmethoden. Die EU beabsichtigt, im 2020 eine Taxonomie (Richtlinie zur Klassifizierung von Investments nach ökologischen und sozial nachhaltigen Kriterien) zu erlassen. Das wird Auswirkungen auf die Schweiz haben. Die schweizerische Finanzindustrie und Politik sind gefordert.

MME und WWF beabsichtigen, die Studie Ende Januar 2020 zu veröffentlichen.

Update Februar 2020: Link zur Studie ESG - Klimawandel - Treuhänderische Pflichten für Finanzdienstleister.

Gerne verweisen wir auch auf unser Whitepaper «ESG Legal Risk Management – Finanzielle Risiken und Verantwortlichkeit».

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Ihr Team