09. Juni 2021

ESG: FINMA verschärft Transparenzpflichten zu Klimarisiken (TCFD Standard)

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Banken und Versicherungen müssen die Öffentlichkeit angemessen über ihre Risiken informieren. Dazu gehören auch die Folgen des Klimawandels, die für Finanzinstitute längerfristig bedeutende finanzielle Risiken bergen können. Die FINMA verpflichtet grosse Banken und Versicherungsunternehmen, in diesem Bereich qualitative und quantitative Angaben zu machen und passt dazu ihre Rundschreiben zur Offenlegung an.

Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken bei Beaufsichtigten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken, siehe auch Risikomonitor 2019 (PDF, 222 Kb)

Entsprechend konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis im Bereich der Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken. Damit setzt sie ihr strategisches Ziel um, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten. Die Förderung der Transparenz bildet dabei neben der Berücksichtigung von Klimarisiken in der Aufsichtstätigkeit und der Verhinderung von Täuschung über nachhaltige Eigenschaften eines Produkts (Greenwashing) ein Schwerpunkt.

QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ANGABEN

Nach einem intensiven Dialog mit verschiedenen Interessierten und einer öffentlichen Anhörung passt die FINMA ihre Rundschreiben Offenlegung Banken und Versicherer an. Die betroffenen Institute sollen künftig die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie deren Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben (Strategie). Ausserdem müssen sie den Prozess für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung von klimabezogenen Finanzrisiken (Risikomanagement) sowie quantitative Angaben (inkl. Beschrieb der verwendeten Methodologie) offenlegen. Schliesslich müssen die Institute die zentralen Merkmale ihrer Governance-Struktur in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken beschreiben.

PROPORTIONAL, PRINZIPIENBASIERT UND INTERNATIONAL KOMPATIBEL

Die revidierten Rundschreiben treten per 1. Juli 2021 in Kraft. Vorerst fallen nur die grossen Banken und Versicherungsunternehmen (Aufsichtskategorien 1 und 2) in den Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten für klimabezogene Finanzrisiken. Die Offenlegungspflichten sind prinzipienbasiert ausgestaltet, was den Instituten Spielraum bei deren Umsetzung gewährt. Die FINMA lehnt ihre Offenlegungsregeln an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), einem international anerkannten Referenzrahmen an und schafft damit eine international kompatible Offenlegung.

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