22. März 2021

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

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Ab 1. Januar 2022 setzt das Eidg. Finanzdepartement die Änderung der Berufskostenverordnung in Kraft, wonach die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges mit einer Pauschale besteuert werden kann, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst.

Ab 1. Januar 2022 wird der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge von 0.8% auf 0.9%/Monat erhöht. Mit der neuen Pauschale sind auch die Fahrkosten zum Arbeitsort abgedeckt. Deshalb entfallen die Aufrechnung des Arbeitsweges (i.Z.m. FABI) sowie die Pflicht zur Deklaration des Anteils Aussendienst auf dem Lohnausweis. Die Erhöhung ist mit 0.1% moderat ausgefallen und die administrative Vereinfachung ist zu begrüssen.

Die Kantone können diese Verordnungsänderung freiwillig übernehmen und werden dies hoffentlich im Interesse eines einheitlichen Lohnausweises auch tun. Während die Verordnungsänderung für die direkte Bundessteuer aufkommensneutral ausfällt, ergeben sich bei der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungen leichte Mehreinnahmen.