Sanierung | Konkurs
Durchsetzung, Sanierung, Umschuldungen, Betreibungsverfahren
Ihre Ziele
Insolvenzrechtliche Verfahren werden schnell komplex. Dies insbesondere, wenn sie einen Auslandbezug haben. Sie suchen fachkundige Unterstützung von Insolvenzspezialisten, die Sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen beraten und unterstützen?
Unsere Insolvenz-, Steuer- und Transaktionsspezialisten unterstützen Sie sowohl bei aussergerichtlichen Sanierungen und Umschuldungen als auch bei gerichtlichen Verfahren wie Insolvenzverfahren und Nachlassverträgen. Sie stellen so sicher, dass Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Unser Angebot
Wir vertreten Gläubigerinteressen in anspruchsvollen Insolvenzverfahren sowie in Vollstreckungsangelegenheiten. Dabei vollstrecken wir auch Forderungsansprüche gegen in der Schweiz gelegene Vermögenswerte. Ausländische Schuldner und deren Vertreter unterstützen wir bei der Einleitung und Koordination von insolvenzrechtlichen Parallel- und Nebenverfahren in der Schweiz.
Wir verfügen auch über langjährige Erfahrung bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Dabei spielen gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Durch die Integration von MME Steuer- und Transaktionsspezialisten in das MME Sanierungs- und Insolvenzteam können wir Ihnen hierbei einzigartige und gesamtheitliche Lösungen anbieten.
Die Koordination des Sanierungs- und Insolvenzteams liegt bei Dr. Dominik Vock. Er vertritt regelmässig Schuldner- und Gläubigerinteressen in nationalen und internationalen Insolvenzfällen.
Ihr Team

Dr. Dominik Vock
Legal Partner
T +41 44 254 99 66
E-Mail

Raphael Brunner
Legal Partner
T +41 44 254 99 66
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Martina Aepli
Senior Legal Associate
T +41 44 254 99 66
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Nadja Coplestone
Senior Legal Associate
T +41 41 726 99 66
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Stephan F. Greber
Legal Associate
T +41 41 726 99 66
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Magnus Krienbühl
Legal Associate
T +41 41 726 99 66
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Michelle Kryenbühl
Legal Associate
T +41 41 726 99 66
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In der Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht zu verlängern. Gleichzeitig setzte er aber die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene mögliche Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung bereits auf den 20. Oktober 2020 in Kraft. Zudem wurde der Geltungsbereich der COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht bis am 31. Dezember 2021 verlängert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der vorübergehend geltenden COVID-19-Ausnahmebestimmungen.
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