02. Dezember 2019

Erbrechtliche Verfügungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bei Demenz

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Kann eine Person mit Demenz ein gültiges Testament errichten? Wer entscheidet über die Unterbringung einer demenzerkrankten Person in einem Pflegeheim?

Angesichts der steten Zunahme der Demenzerkrankungen ist frühzeitig über die Nachlassplanung und Vorsorge nachzudenken. Sowohl für die Errichtung einer gültigen letztwilligen Verfügung, als auch für die Errichtung eines Vorsorgeauftrags ist die Urteilsfähigkeit eine zwingende Voraussetzung. Ein Testament kann nur gültig errichtet werden, wenn der Testator verfügungsfähig ist. Ein Vorsorgeauftrag kann  nur gültig errichtet werden, solange der Vorsorgeauftraggeber handlungsfähig ist.

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