03. Mai 2021

Wieso empfiehlt MME beim Thema digitales Unterschreiben die Qualifizierte Elektronische Signatur?

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Im Bereich digitales Signieren herrscht viel Verwirrung und Unsicherheit. Was sind geeignete technische Lösungen, um bestehende papierbasierte Prozesse mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern rechtssicher zu digitalisieren?

Im Bereich digitales Signieren herrscht viel Verwirrung und Unsicherheit. Was sind geeignete technische Lösungen, um bestehende papierbasierte Prozesse mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern rechtssicher zu digitalisieren?

Vorab: Eine Unterschrift ist keine Signatur. Digitales Signieren bedeutet nicht, dass auf einem digitalen Dokument eine „Unterschrift“ (Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift) dazugefügt wird. Sondern mit einer elektronischen Signatur wird ein Dokument (PDF) digital so verändert, dass eine nachträgliche Änderung des Dokuments einfach erkannt und die signierende Person identifiziert werden kann.

Das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (ZertES) sieht verschiedene Arten von digitalen Signaturen vor: (i) einfache elektronische Signatur, (ii) fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), (iii) qualifizierte elektronische Signatur (QES), (iv) geregeltes elektronisches Siegel. Diese Vielfalt führt in der der Praxis oft zu Unsicherheiten.

Der handschriftlichen Signatur ist nur die QES gleichgesetzt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Es besteht daher das Risiko von Formfehlern, wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist. Eine Falle sind Schriftformvorbehalte in Verträgen. Haben die Parteien die Schriftform vorgesehen, so bedarf es ohne spezifische Abrede einer QES, damit der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen oder abgeändert werden kann (Art. 16 i.V. Art. 14 Abs. 2bis OR).

MME empfiehlt, nur die Qualifizierte Elektronische Signatur einzusetzen (und nicht FES-Lösungen)

Rechtssicher

  • Wegfall von juristischen Abklärungen betreffend die Gültigkeit elektronischer Signaturen
  • Minimierung des Risikos von Formfehlern
  • höchste Beweiskraft im Zivilprozess
  • Datenschutzkonform
  • Einheitlich: 1 Standardprozess im Unternehmen
  • Schnell und ortsunabhängig: Wegfall von komplizierten Papierprozessen
  • Günstig: Wegfall von Post- und Kurierkosten (QES ist aber heute noch teurer als FES)

MME bietet mit dem Digital Concierge das rechtliche und technische Sorglospaket an. Als führendes digitales Beratungsunternehmen in den Bereichen Legal, Tax und Compliance übernimmt MME als Registration Authority Agentur für die Swisscom die Durchführung des Identifikationsprozesses, den natürliche Personen durchlaufen müssen, bevor sie qualifizierte elektronische Signaturen von Swisscom erstellen lassen können. Die mit unserem Partner Swisscom gemeinsam entwickelte technische Lösung basiert auf einer sicheren schweizerischen Technologie und Datenhaltung. Verträge können dadurch bequem mit dem Mobiltelefon elektronisch signiert werden.

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