Typische Anwendungsfälle im Schweizer Recht
Die Stiftung ist im Schweizer Recht eine eigenständige juristische Person, die ein bestimmtes Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck widmet (Art. 80 ff. ZGB). Sie kann sowohl gemeinnützig als auch privat ausgerichtet sein und bietet ein hohes Mass an Beständigkeit und Rechtssicherheit.
In folgenden Szenarien hat sich die Gründung einer Stiftung in der Praxis bewährt. Nicht selten erfolgt die Stiftungsgründung im Rahmen einer (internationalen) Nachlassplanung oder Strukturierung, so dass erbrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen mitberücksichtigt werden müssen.
Eine Stiftung kann Vermögen – etwa Immobilien, Unternehmensanteile oder Wertschriften – dauerhaft einer Zweckbindung unterstellen.
Familien- und Unternehmensstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung der Unternehmensnachfolge sowie zur Erhaltung und des Schutzes des Familienvermögens.
Wer einen gemeinnützigen, kulturellen oder sozialen Zweck nachhaltig verfolgen will, kann dies mit einer Stiftung besonders effektiv tun.
Die Errichtung einer Stiftung erfolgt durch öffentliche Urkunde oder durch eine letztwillige Verfügung. In der Stiftungsurkunde müssen der Zweck, das Vermögen und die Organisation der Stiftung klar festgelegt werden. Nach der Errichtung untersteht die Stiftung je nach Ausrichtung der Aufsicht einer zuständigen Behörde (Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) oder kantonale Aufsichtsbehörde). Änderungen des Stiftungszwecks sind nur in Ausnahmefällen möglich und unterliegen strengen gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine Stiftung ist das richtige Instrument, wenn Vermögen langfristig, zweckgebunden und unabhängig von persönlichen Veränderungen eingesetzt und erhalten werden soll. Sie bietet Stabilität, klare Strukturen und – bei Gemeinnützigkeit – steuerliche Privilegien.
Möchten Sie Ihr Vermögen langfristig sichern, die Nachfolge optimal gestalten oder einen gemeinnützigen Zweck nachhaltig fördern? Unsere Expertinnen und Experten im Stiftungsrecht begleiten Sie kompetent von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Stiftung. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Schweizer Stiftung erhalten Sie in unserem Stiftungen und Trusts Desk.