08. September 2025

Wann lohnt sich eine Stiftung?

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Typische Anwendungsfälle im Schweizer Recht

  • Stefan Keller

    Senior Legal Associate

Die Stiftung ist im Schweizer Recht eine eigenständige juristische Person, die ein bestimmtes Vermögen dauerhaft einem klar definierten Zweck widmet (Art. 80 ff. ZGB). Sie kann sowohl gemeinnützig als auch privat ausgerichtet sein und bietet ein hohes Mass an Beständigkeit und Rechtssicherheit.

In folgenden Szenarien hat sich die Gründung einer Stiftung in der Praxis bewährt. Nicht selten erfolgt die Stiftungsgründung im Rahmen einer (internationalen) Nachlassplanung oder Strukturierung, so dass erbrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen mitberücksichtigt werden müssen.

1. Vermögenssicherung und langfristige Strukturierung

Eine Stiftung kann Vermögen – etwa Immobilien, Unternehmensanteile oder Wertschriften – dauerhaft einer Zweckbindung unterstellen.

  • Rechtliche Verselbständigung: Das Stiftungsvermögen wird vom Privatvermögen getrennt und gehört nicht mehr dem Stifter bzw. fällt nicht in seinen Nachlass.
  • Schutz vor Zersplitterung: Besonders bei Unternehmen verhindert die Stiftung, dass Eigentumsanteile im Laufe der Generationen aufgesplittert oder verkauft werden.
  • Beständigkeit: Familienkonstellationen oder persönliche Ereignisse haben keinen Einfluss auf den Fortbestand oder die Zweckverfolgung.

2. Nachfolgeplanung und Unternehmensfortführung

Familien- und Unternehmensstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung der Unternehmensnachfolge sowie zur Erhaltung und des Schutzes des Familienvermögens.

  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Unternehmensanteile in einer Stiftung entkoppeln die Leitung von individuellen Erbansprüchen.
  • Langfristige Ausrichtung: Der Stifter kann in den Statuten verbindliche Vorgaben zur Unternehmensstrategie und Gewinnverwendung festhalten.
  • Stabilität über Generationen: Die Stiftung bietet eine dauerhafte Rechtsform, die nicht von einer bestimmten Person abhängig ist.
  • Sicherung des Vermögens für die nächsten Generationen: Die Stiftung ermöglicht, dass das Familienvermögen gebündelt erhalten bleibt und nach klaren Regeln weitergegeben wird.

3. Gemeinnützigkeit und steuerliche Vorteile

Wer einen gemeinnützigen, kulturellen oder sozialen Zweck nachhaltig verfolgen will, kann dies mit einer Stiftung besonders effektiv tun.

  • Steuerbefreiung: Gemeinnützige Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden.
  • Spendenabzug: Beiträge an steuerbefreite Stiftungen sind für Spender in der Regel steuerlich abzugsfähig.
  • Nachhaltige Wirkung: Der Zweck ist verbindlich und kann nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angepasst werden.
  • Philanthropisches Engagement in der Familie: Eine Stiftung kann es ermöglichen, das soziale oder kulturelle Engagement der Familie über Generationen hinweg zu institutionalisieren.

4. Rechtlicher Rahmen

Die Errichtung einer Stiftung erfolgt durch öffentliche Urkunde oder durch eine letztwillige Verfügung. In der Stiftungsurkunde müssen der Zweck, das Vermögen und die Organisation der Stiftung klar festgelegt werden. Nach der Errichtung untersteht die Stiftung je nach Ausrichtung der Aufsicht einer zuständigen Behörde (Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) oder kantonale Aufsichtsbehörde). Änderungen des Stiftungszwecks sind nur in Ausnahmefällen möglich und unterliegen strengen gesetzlichen Voraussetzungen.

5. Fazit

Eine Stiftung ist das richtige Instrument, wenn Vermögen langfristig, zweckgebunden und unabhängig von persönlichen Veränderungen eingesetzt und erhalten werden soll. Sie bietet Stabilität, klare Strukturen und – bei Gemeinnützigkeit – steuerliche Privilegien.


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Weitere Informationen zur Schweizer Stiftung erhalten Sie in unserem Stiftungen und Trusts Desk.