13. April 2022

Stiftung vs. Trust

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Was sind die Hauptunterschiede der beiden Instrumente?

  • Alexandra Geiger

    Legal Counsel
  • Dr. Thomas Müller

    Legal Partner

In der Schweiz kennen wir seit jeher das Instrument der Stiftung zur Widmung von Vermögen zu einem bestimmten Zweck, wie z.B. eine Familienstiftung oder eine Ökosystemstiftung. Trusts hingegen sind in angelsächsischen Ländern weit verbreitet. Nun soll auch ein Schweizer Trust eingeführt werden.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Stiftung und einem Trust? Eignen sich Stiftungen und Trusts für eine Decentralized Autonomous Organisation (DAO) oder zur Nachlassplanung?

Die nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Instrumenten auf:

Stiftung

Trust

Stiftung hat eigene Rechtspersönlichkeit

Trust hat keine eigene Rechtspersönlichkeit

Stiftung als juristische Person ist Eigentümerin des Stiftungsvermögens

Vermögen ist im fiduziarischen Eigentum des Trustees (ziviler Eigentümer des Vermögens)

Widmung des Vermögens für einen besonderen Zweck

  • Zweck nur sehr restriktiv abänderbar
  • Widmung des Vermögens ist immer unwiderruflich
  • Nicht zulässig sind Schweizer Familienstiftungen, welche den Unterhalt der Familie mit jährlichen Unterhaltsbeiträgen sichern

Widmung des Vermögens im ausschliesslichen Interesse der Begünstigten

  • Befugnis zur Änderung des Trusts kann in Trusturkunde geregelt werden
  • Widmung des Vermögens kann widerruflich ausgestaltet werden (revocable Trust)
  • Unlimitierte Unterstützung der Familie ist möglich

Eine zeitliche Beschränkung der Stiftung ist grundsätzlich nicht möglich

Eine zeitliche Beschränkung des Trusts ist möglich

Eher starre Grenzen der Ausgestaltung der Stiftung

Verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Trusts

Im Regelfall kein Rechtsanspruch der Adressaten

Begünstigte haben durchsetzbaren Anspruch auf gehörige Verwaltung

Aufsicht durch Behörde

Aufsicht durch Zivilgericht (supervisory jurisdiction = freiwillige Gerichtsbarkeit)

Stiftung ist als juristische Person eigenständiges Steuersubjekt

Trust ist kein eigenständiges Steuersubjekt (je nach Ausgestaltung ergeben sich verschiedene Steuerfolgen)

Stiftung muss in das Handelsregister eingetragen werden (Transparenz)

Trust muss (und kann) nicht in das Handelsregister eingetragen werden (Intransparenz)

Weniger flexibles Instrument für Vermögensstrukturierungen und Risikoallokation

Flexibles Instrument für Vermögensstrukturierungen und Risikoallokation

Die Übersicht stellt allgemeine Unterschiede dar – Abweichungen im Einzelfall sind möglich.

Das Stiftungs- und Trustteam von MME berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen rund um die Errichtung und Planung von Trusts und Stiftungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.