Die neuen "Swissness"-Regeln stärken den Schutz der Herkunftsbezeichnung "Schweiz".
Am 2. September 2015 hat der Bundesrat die neue "Swissness"-Gesetzgebung verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die neuen "Swissness"-Kriterien stärken den Schutz der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes sowohl im Inland wie auch in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt oder eine Dienstleistung mit der Bezeichnung "schweizerische" oder mit einem Schweizerkreuz versehen werden darf. Die Voraussetzungen unterscheiden sich in Bezug auf die einzelnen Produktegruppen. Eine Übersicht:
Neu darf das Schweizerkreuz für alle Schweizer Produkte und Dienstleistungen verwendet werden. Das Schweizerwappen bleibt hingegen weiterhin dem Gemeinwesen vorbehalten.
Die Vorlage stärkt zudem die Möglichkeiten, gegen Missbrauch der Vorschriften vorzugehen. Insbesondere wird dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum das Recht eingeräumt, bei Verstössen Straf- oder Zivilklage einzuleiten.