29. Januar 2024

Markenschutz 101: Warum Unternehmen ihren Firmennamen als Marke registrieren sollten

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Frühzeitiger Markenschutz als wesentlicher Faktor für langfristigen Unternehmenserfolg

Firmenrecht vs. Markenrecht

In der Umgangssprache wird ein Unternehmen häufig als «Firma» bezeichnet. Der Begriff Firma steht für den vom Unternehmen selbst gewählten und im Handelsregister eingetragenen Namen eines Unternehmens. Anders als eine Marke dient die Firma damit der Kennzeichnung des Unternehmens als solches und nicht der Individualisierung bzw. Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen dieses Unternehmens.

Die im Handelsregister eingetragene Firma gewährt dem Berechtigten das ausschliessliche Gebrauchsrecht an diesem Namen für das Unternehmen. Registriert später eine Drittperson eine ähnliche oder identische Firma kommen firmenrechtliche Abwehransprüche, wie die Klage auf Unterlassung der Verwendung und weiteren Führung der Firma sowie gegebenenfalls Schadenersatzforderungen in Frage.

Allerdings stehen derartige Abwehransprüche im Bereich des Firmenrechts nur dann zur Verfügung, wenn der Gebrauch des verletzten Zeichens firmenmässig erfolgt, d.h. wenn die Drittperson das verletzende Zeichen gegenüber Dritten zur Kennzeichnung seines Unternehmens im Geschäftsverkehr einsetzt. Der Gebrauch des verletzenden Zeichens für Waren und Dienstleistungen (auch z.B. auf Verpackungsmaterial) wird nicht automatisch als firmenmässiger Gebrauch betrachtet und die firmenmässigen Abwehransprüche sind in einem solchen Fall ungenügend. Möchte das Unternehmen ihre Firma auch zur Kennzeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen und damit als Marke nutzen, ist die Registrierung einer Marke notwendig.

Im Gegensatz zur Firma dient eine Marke der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Der Inhaber einer (Schweizer) Marke hat das Recht, anderen schweizweit die Verwendung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verbieten.

Kollision von Kennzeichen

Ein häufig auftretendes Problem im Umgang mit Unternehmenskennzeichen ist die Frage: Was passiert, wenn Kennzeichen unterschiedlicher Natur miteinander kollidieren?

Bei Kollisionen einer älteren Firma mit einer jüngeren Marke behält der Firmeninhaber das Recht, das Zeichen im bisherigen Umfang weiterzuverwenden, aber eben nur in diesem Umfang. Allein durch die Registrierung der Firma, erhält dieser keine weiteren Rechte und der Schutz gegenüber der Markeninhaberin ist stark eingeschränkt.

Bei Kollision einer älteren Marke mit einer jüngeren Firma kann sich die Markeninhaberin gegen die Nutzung der Firma einer Drittperson im Zusammenhang mit den geschützten Waren und Dienstleistungen (uneingeschränkt) wehren. Der Firmeninhaber darf seinen Firmennamen in diesem Fall nicht markenmässig verwenden.

Fazit

Eine Firma allein bietet also keinen ausreichenden Kennzeichenschutz, wenn der Firmeninhaber beabsichtigt, unter demselben Kennzeichen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. In einem solchen Fall sollte das Kennzeichen als Marke registriert werden. Die Registrierung sollte dabei möglichst früh vorgenommen werden bevor viel Zeit und Energie in den Aufbau der Brand investiert wird. Eine registrierte Marke schafft ein rechtlich zugesichertes Nutzungsmonopol und damit Planungssicherheit. Zudem kann eine gute Markenstrategie ein Unternehmen langfristig vor hohen Kosten bewahren und stellt einen wesentlichen Erfolgsfaktor eines Unternehmens dar. Rebranding und Markenrechtskonflikte sind teuer und können verhindert werden, wenn das Unternehmen sich frühzeitig mit Markenschutz auseinandersetzt.

Bei der Überprüfung und Registrierung von geeigneten Kennzeichen, sowie bei Kollisionen ihrer Kennzeichen mit solchen von Drittpersonen unterstützen Sie unsere erfahrenen Spezialisten aus dem MME IP-Team gerne.

Ihr Team