30. November 2021

Zuzug in die Schweiz: Privatversicherungen

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Wenn Privatpersonen oder Unternehmen in die Schweiz ziehen oder Gruppenfirmen in der Schweiz gegründet werden, gibt es vieles zu tun. Nicht vergessen werden sollte die Überprüfung und wo nötig Besorgung des Versicherungsschutzes.

Wenn Privatpersonen oder Unternehmen in die Schweiz ziehen oder Gruppenfirmen in der Schweiz gegründet werden, gibt es vieles zu tun. Nicht vergessen werden sollte die Überprüfung und wo nötig Besorgung des Versicherungsschutzes. Im Fokus stehen im Folgenden die obligatorischen und freiwilligen Privatversicherungen. Auf die (obligatorischen und freiwilligen) Sozialversicherungen in der Schweiz wurde bereits im Beitrag «Zuzug in die Schweiz: Sozialversicherungen» eingegangen.

Persönliche Versicherungen

Bei der Kranken- und Unfallversicherung unterscheidet man zwischen der Grund- und der privaten Zusatzversicherung. Die Grundversicherung ist eine Sozialversicherung und in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft sicher. Grundsätzlich muss man sich hierfür innert dreier Monate bei einer Krankenkasse anmelden, wenn man in die Schweiz zieht oder in der Schweiz eine Arbeit aufnimmt. Zudem muss jeder Arbeitnehmer in der Schweiz gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in der obligatorischen Unfallversicherung versichert sein. Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, muss die obligatorische Unfallversicherung auch die Folgen von Nichtberufsunfällen abdecken. Die Deckung gegen Unfälle inkl. Nichtberufsunfälle kann dann in der Grundversicherung sistiert werden. Nicht arbeitstätige Familienmitglieder müssen hingegen neben der Versicherung gegen Krankheit auch gegen die Folgen von Unfällen versichert sein; dies erfolgt durch einen entsprechenden Einschluss des Unfallrisikos in der obligatorischen Grundversicherung («Zuzug in die Schweiz: Sozialversicherungen»).

 

Für über die Grundversicherung hinausgehende Leistungen können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Anders als in der Grundversicherung sind die Leistungen nicht vorbestimmt und es lohnt sich, die Zusatzleistungen – und Prämien – der einzelnen Versicherer zu vergleichen. Klassische Zusatzleistungen sind die freie Wahl des Spitals und Spitalarztes, ein Upgrade in ein Zweibett- oder Einzelzimmer, etc.

Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen oder Sachen, die mit Motorfahrzeugen wie Auto oder Motorrad verursacht werden. Teil- oder Vollkaskoversicherungen decken Schäden am eigenen Fahrzeug, sind jedoch freiwillig. Sie lohnen sich insbesondere bei neueren oder teuren Fahrzeugen.

Freiwillig aber äusserst sinnvoll ist weiter der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die berechtigten Entschädigungsansprüche für verursachte Personen- und Sachschäden von Dritten.

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Hausrat Schaden nimmt, bspw. durch Naturgefahren, Feuer, Wasser oder einen Einbruch Schaden. Auch wenn sie keine obligatorische Versicherung ist, ist sie in aller Regel sinnvoll.

Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Verlusten infolge von Rechtsstreitigkeiten. Der Deckungsumfang reicht von Beratung über rechtlichen Beistand bis hin zur Übernahme von Prozess- sowie Anwaltskosten. Die Versicherung bietet bspw. Schutz in Rechtsfällen im Bereich Mietrecht, Patientenrecht oder Arbeitsrecht (Privatrechtsschutz). Weiter können Rechtsstreiten im Strassenverkehr, wie nach einem Verkehrsunfall oder im Zusammenhang mit dem Leasing, Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeuges, versichert werden (Verkehrsrechtsschutz).

Es gibt selbstverständlich viele weitere Versicherungen, welche je nach der persönlichen Situation empfehlenswert oder sogar obligatorisch sind. So sind Gebäudebesitzer in vielen Kantonen zum Abschluss einer Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementarschäden verpflichtet. Hat man nichterwerbstätige Familienangehörige zu versorgen, kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur staatlichen, beruflichen und privaten Altersvorsorge Lebensversicherungen abzuschliessen («Zuzug in die Schweiz: Sozialversicherungen»).

Geschäftliche Versicherungen

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche gegen Unternehmen und deren Mitarbeiter ab, deren Gebäudeanlagen, Produkte oder Tätigkeiten zu Personen- und Sachschäden geführt haben. Je nach Branche kann diese obligatorisch sein, bspw. für Unternehmer im Motorfahrzeuggewerbe. Hier ist es wichtig, die branchenspezifischen Anforderungen zu kennen und die entsprechenden branchenspezifischen (Zusatz-) Versicherungen abzuschliessen. Die Berufshaftpflichtversicherung (E&O) deckt hingegen Vermögensschäden aufgrund von Fehlern, die Unternehmen und deren Mitarbeitern unterlaufen. Diese wendet sich vorrangig an Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater und kann obligatorisch sein. Beide Versicherungen kommen für die Verteidigungskosten und allfällige Entschädigungszahlungen auf.

Die Organhaftpflichtversicherung (D&O) bietet Schutz für Mitglieder von Leitungsorganen, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung in ihrer Eigenschaft als Mitglied eines Verwaltungsrates oder geschäftsführender Angestellter eines Unternehmens auf Schadenersatz verklagt werden. Die Versicherung schützt ihr Privatvermögen, indem sie ihre Verteidigungskosten erstattet und für berechtigte Schadensersatzansprüche aufkommt. Die D&O-Versicherung wird in der Regel von einem Unternehmen für die Mitglieder des Verwaltungsrates und leitende Angestellten abgeschlossen. Bei den versicherten Personen handelt es sich in der Regel nicht nur um die derzeitigen Mitglieder der Leitungsorgane, sondern auch um alle ehemaligen und künftigen Mitglieder.

Cyber Risk Versicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Diese werden durch die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen typischerweise nicht gedeckt. Die Cyber Risk Versicherung deckt regelmässig sowohl Schäden, welche der Versicherte einem Dritten verursacht, als auch Schäden, welche beim Versicherten selbst entstehen. In Schadensfällen decken Cyber Risk Versicherungen regelmässig den Ausgleich berechtigter sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter.

Vertrauensschadenversicherungen decken durch Angestellte oder Dritte verursachte Vermögensschäden aus bestimmten strafbaren Handlungen, einschliesslich Social Engineering.

Wie im privaten Bereich decken auch im Geschäftsbereich entsprechende Sachversicherungen das Eigentum des Unternehmens wie Büromobiliar oder Waren. Weitere Versicherungen nach Branche und konkreten Verhältnissen existieren.

Generell ist es unumgänglich, die persönlichen und geschäftlichen Risiken zu identifizieren und in erster Linie Massnahmen zu treffen, dass diese nicht eintreten. Beim Versicherungsschutz ist eine Absicherung gegen alle Risiken nicht möglich und aus Kostengründen auch nicht sinnvoll. Es geht deshalb darum, in jedem Fall existenzielle Risiken abzudecken. Übrige Risiken lassen sich dann nach Bedarf abdecken. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf eine Versicherungslösung schliesslich im internationalen Bereich.

Unser Versicherungsrechts-Expertenteam berät sie gerne zu sämtlichen haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Zuzug in die Schweiz und unabhängig davon. Wir können ebenfalls spezialisierte Makler empfehlen, welche Angebote der Versicherer einholen und empfehlen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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