08. September 2025

ESG: Bundesrat setzt Kurs für nachhaltige Unternehmensführung – mit indirektem Gegenvorschlag

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An seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Schweizer Bundesrat bekannt gegeben, dass er der Volksinitiative für nachhaltige Unternehmensführung mit einem indirekten Gegenvorschlag begegnen wird. Im März 2026 wird dieser veröffentlicht.

  • Adrian Peyer

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Das Ziel:

  • Schweizer Unternehmen müssen die Menschenrechte achten und die Umwelt schützen – und dabei international wettbewerbsfähig bleiben.
  • Die Vorschriften werden an internationale Standards angepasst, insbesondere an die bevorstehenden Omnibus-Richtlinien der EU.

Was dies in der Praxis bedeutet:

  • Grosse Schweizer Unternehmen sind bereits verpflichtet, über ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung) zu berichten.
  • Für Kinderarbeit und Konfliktmineralien gelten umfangreiche Sorgfalts- und Berichtspflichten.
  • Die neuen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, mit den EU-Vorschriften Schritt zu halten und sicherzustellen, dass Schweizer Unternehmen nicht benachteiligt werden.

Nächste Schritte:

  • Der Bundesrat wird die Details festlegen, sobald die endgültigen Vorschriften der EU klar sind.
  • Ein Vernehmlassungsentwurf wird bis März 2026 vorgelegt.