28. Januar 2016

Eigentum und Besitz an digitalen Daten

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Wem gehören digitale Daten? Mit der Qualifikation von digitalen Daten als Sache (res digitalis) steht ein System zur Verfügung, das für die zentrale Frage, wem digitale Daten gehören, bewährte Begriffe und Regeln zur Verfügung stellt.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner

Wem gehören digitale Daten? Die digitale Wirtschaft bedarf eines fundierten rechtlichen Konzeptes für das Eigentum und den Besitz an digitalen Daten. In seinem Vortrag an der Datenschutztagung des Europainstituts zeigt Martin Eckert auf, dass sich das schweizerische Sachenrecht auch für digitale Daten eignet. Mit der Qualifikation von digitalen Daten als Sache (res digitalis) steht ein System zur Verfügung, das für die zentrale Frage, wem digitale Daten gehören, bewährte Begriffe und Regeln zur Verfügung stellt.

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