29. Juni 2020

Arbeitskräfte aus Drittstaaten können wieder einreisen

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Das Staatssekretariat für Migration SEM hat diese Woche in einer Medienmitteilung informieren lassen, dass der Bundesrat per 6. Juli 2020 die corona-bedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten vollständig aufhoben hat.

Zur Eindämmung des Coronavirus hatte der Bundesrat Mitte März Einreisebeschränkungen für die Schweiz beschlossen. Diese werden nun seit dem 11. Mai 2020 wieder schrittweise gelockert. Das Staatssekretariat für Migration SEM hat diese Woche in einer Medienmitteilung informieren lassen, dass der Bundesrat per 6. Juli 2020 die corona-bedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten – also Staaten ausserhalb der EU und der EFTA – vollständig aufhoben hat.

Die Schweizer Binnengrenzen zu allen Schengen-Staaten hat der Bundesrat bereits per 15. Juni 2020 wieder geöffnet. Per diesem Datum gilt damit zwischen allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich der freie Personenverkehr. Ferner wurde durch den Bundesrat beschlossen, dass per Montag, 6. Juli 2020 die beschlossenen Einschränkungen für Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten ebenfalls aufgehoben werden. Damit sollen unter anderem Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich sowie für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit – beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch – wieder ermöglicht werden. Die Bewilligungen werden nach wie vor im Rahmen des bekannten Kontingentsystems erteilt.

Von den Lockerungen ausgenommen bleibt nach wie vor die Einreise von Drittstaats-angehörigen für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen. Dazu zählen beispielsweise Ferienaufenthalte, kurzfristige Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen. Entsprechende Aufenthalte sind unverändert nur in Fällen äusserster Notwendigkeit zulässig sind. Diese letzte Einreisebeschränkung wird aller Voraussicht nach in Koordination mit den Schengen-Staaten sukzessive gelockert.

Unsere Experten des Teams für Arbeitsrecht stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.