13. Januar 2022

Einführung eines Schweizer Trusts

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Der Bundesrat will die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Schweizer Trusts schaffen. Die Vernehmlassung zum entsprechenden Vorentwurf des Bundesrats endete am 30. April 2022. Mit der Einführung eines Schweizer Trusts wird ein zusätzliches, flexibles Nachlassinstrument geschaffen – eine neue Alternative zu ausländischen Rechtsinstituten und bestehenden Gebilden nach Schweizer Recht.

Trusts sind in angelsächsischen Ländern weit verbreitet. Sie sind ein etabliertes, vielseitig einsetzbares und flexibles Instrument, das häufig im Zusammenhang mit der Nachlassplanung und der Vermögenssicherung (asset protection) eingesetzt wird. In der Schweiz werden Trusts seit 2007 nach dem Haager Trust-Übereinkommen anerkannt, so dass deren Bedeutung auch in der Schweiz stark zugenommen hat.

Das Schweizer Recht kennt nach wie vor kein eigenes Trustrecht. Um dem internationalen Trend zu folgen und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken, soll künftig die Errichtung eines Schweizer Trusts möglich sein. Der Bundesrat will dazu die rechtliche Grundlage schaffen und hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die Vernehmlassung eröffnet, welche am 30. April 2022 endete.

Mit der Einführung eines Schweizer Trusts wird ein zusätzliches, flexibles Nachlassinstrument geschaffen, welches eine echte Alternative zu ausländischen Rechtsinstituten und bestehenden Gebilden nach Schweizer Recht darstellt. Dies insbesondere im Vergleich zur Familienstiftung, über welche die Familie nicht unlimitiert und unbegrenzt finanziell unterhalten werden darf. Ob es auch diesbezüglich noch zu einer Revision kommt, bleibt mit Spannung abzuwarten.

Das Private Clients Team von MME berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen rund um die Errichtung und Planung mit Trusts. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Die Medienmitteilung vom Bundesrat zur Einführung eines Schweizer Trusts vom 12. Januar 2022 finden Sie über nachfolgenden Link: www.admin.ch