26. November 2020

Gewinnermittlung im Lichte von Art. 25b StHG

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Wirkung der Ermässigungen und der Entlastungsbegrenzung – Verhältnis zwischen der «periodischen» Ermässigung und der «zeitlichen» Verlustverrechnung

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) per 1.1.2020 sind die alten Steuerprivilegien abgeschafft und neue steuerliche Förderungsinstrumente für spezifische Geschäftsfunktionen im Rahmen der ordentlichen Besteuerung eingeführt worden. Neben den zwingenden Einschränkungen bei den Einzelermässigungen wurde mit Art. 25b StHG zusätzlich eine für alle Kantone zwingende Entlastungsbegrenzung eingeführt, um sicherzustellen. einerseits, dass der Reingewinn der Steuerperiode durch die funktionalen Instrumente nicht vollumfänglich steuerrechtlich reduziert wird, und andererseits, dass durch die Instrumente keine Verlustvorträge generiert werden. Mit diesem Beitrag soll die Wirkung der Einzelermässigungen und der Entlastungsbegrenzung im Rahmen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt und das in der Praxis höchst kontrovers diskutierte Verhältnis zwischen der periodischen Ermässigung und der zeitlichen Verlustverrechnung beleuchtet werden.

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