Strafbefreiende Selbstanzeige
Kerstin Beck-Ulmer
Selbstanzeigen liegen im Trend. Hierzu haben unter anderem Steuerhinterziehungsverfahren gegen berühmte Persönlichkeiten sowie der Ankauf von Steuer-CDs im Nachbarland Deutschland oder die sog. Swissleaks-Enthüllungen beigetragen, welche zu Diskussionen über die Steuermoral geführt haben.
Internationale Entwicklungen wie der automatische Informationsaustausch rücken unausweichlich näher. Mit einem ersten Datenaustausch wird ab 2018 gerechnet.
Auf nationaler Ebene tritt das revidierte Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlung der Group d’Action Financière (GAFI), welches unter anderem einen qualifizierten Steuerbetrug als neue Vortat zur Geldwäscherei beinhaltet, bereits per 1. Januar 2016 in Kraft.
Der folgende Beitrag stellt die seit 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden erschwerten Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige dar und zeigt auf, weshalb eine de lege artis vorbereitete Selbstanzeige für deutsche Steuerpflichtige und deren Schweizer Banken nach wie vor empfehlenswert ist.
Strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland
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