SECO untersagt Export von Überwachungstechnologie in die Türkei
Trade Compliance, Exportkontrolle, Überwachungstechnologie
Wie Schweizer Medien berichten, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im zweiten Quartal 2016 die Ausfuhr von Überwachungstechnik in die Türkei untersagt. Wie der Statistik des SECO zu entnehmen ist, handelte es sich dabei um Technologie der Güterklassifizierung 5A001.f2, welche im Anhang 2 der im Jahr 2016 revidierten Güterkontrollverordnung (GKV) wie folgt spezifiziert wird:
KATEGORIE 5 — TELEKOMMUNIKATION UND “INFORMATIONSSICHERHEIT” 5A1 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile -5A001 Telekommunikationssysteme, Geräte, Bestandteile und Zubehör wie folgt --f) Ausrüstung für das Abhören oder Stören von mobiler Kommunikation sowie Überwachungsausrüstung hierfür, wie folgt, sowie besonders hierfür konstruierte Bestandteile: ---2) nicht von Unternummer 5A001f1 erfasste Abhörausrüstung, konstruiert für die Extraktion der Endgeräte- oder der Teilnehmer-Kennungen (z. B. IMSI, TMSI oder IMEI), der Signalisierung oder anderer über die Luftschnittstelle übertragener Metadaten;
Für diese Güter der Gruppe 5A001.f2, oftmals als IMSI-Catcher bezeichnet, ist nach der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung grundsätzlich eine Ausfuhrgenehmigung des SECO notwendig und zwar unabhängig vom Zielland. Dies gilt nicht nur für Güter sondern auch für den Export von Technologie oder Vermittlungstätigkeiten. Im aktuellen Fall wurde der Export in die Türkei durch das SECO gestützt auf Art.6 Abs 1 Bst. a der Verordnung untersagt, weil Grund zur Annahme bestand, dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut von der Endempfängerin oder vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird.
Unternehmen, die im Bereich der Überwachungstechnologie tätig sind, sollten ein geeignetes Compliance-Programm implementieren um bewilligungspflichtige Transaktionen frühzeitig zu identifizieren. Ein solides Compliance System kann böse Überraschungen am Tag des Exports sowie Verstösse und damit einhergehende signifikante Strafen verhindern.
Die MME Compliance AG unterstützt Unternehmen bei der regulatorischen Analyse ihrer Geschäftstätigkeiten sowie der Implementierung geeigneter Compliance-Systeme.
* Peter Henschel
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Prof. Dr. Andreas Furrer
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