10. Januar 2018

Neue allgemeine Bedingungen für belgische Fuhrunternehmen

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Vor Kurzem wurden die neuen allgemeinen Bedingungen der drei belgischen Transport- und Logistikverbände (FEBETRA, TLV und UPTR) in Brüssel vorgestellt.

Vor Kurzem wurden die neuen allgemeinen Bedingungen (AGB) der drei belgischen Transport- und Logistikverbände (FEBETRA, TLV und UPTR), die 95% aller belgischen Fuhrunternehmen repräsentieren, in Brüssel vorgestellt.

Die Bedingungen sind als Frachtverträge formuliert, die die Imperativklauseln der CMR-Konvention ergänzen. Sie sind von Fuhrunternehmen und Frachtführern, nicht aber von Spediteuren und Frachtagenten zu verwenden. Die Bedingungen sind auf allen CMR-Frachtbriefen angegeben, die von den genannten Verbänden herausgehen und unter ihren Transportunternehmern verteilt werden. Sie werden im Vertragsverhältnis mit belgischen Fuhrunternehmen im nationalen und internationalen Verkehr gelten, soweit sie nicht zwingendem nationalem Recht unterstehen.

Im Streitfall zwischen den Parteien sind die Gerichte des Bezirks, in dem der Beförderer seinen Sitz hat, zuständig. Vorbehalten bleibt die Anwendbarkeit von Art. 31 Abs. 1. Es gilt das Belgische Recht.

Sie können eine Kopie der Bedingungen in Englisch, Deutsch oder Französisch unter den folgenden Links finden:

General Terms and Conditions for Transport by Road

Allgemeine Bedingungen für Beförderung im Strassenverkehr

Conditions Générales pour le transport par route

Zusammen mit unserem belgischen Kooperationspartner beraten wir Sie gerne zu diesen neuen Rahmenbedingungen und in Bezug auf Vertragsverhältnisse mit belgischen Spediteuren.