Mehrwertsteuer für ausländische Onlinehändler ab 01.01.2019
MWST, Zoll, Import, Online-Handel, Online-Plattformen, Logistik, Versandhandel
Der grenzüberschreitende Onlinehandel gerät ins Visier des schweizerischen Fiskus. Der Bundesrat hat Mitte August entschieden, dass der schweizerische Onlinehandel im Wettbewerb nicht steuerlich benachteiligt werden darf. Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung müssen ausländische Online- und Versandhändler ab 1. Januar 2019 auch auf Kleinsendungen Mehrwertsteuer bezahlen.
Politiker postulieren zusätzliche Massnahmen: Nationalrätin Tiana Moser (Grüne) reichte das Postulat «Gleichlange Spiesse für Onlinehänder» ein. Ständerat Beat Vonlanthen fordert, dass ausländische Onlinemarktplätze bei Lieferungenin die Schweiz der MWST unterstellt werden.
Auf ausländische Onlineplattformen (Alibaba, Amazon, Zalando, etc.) und Onlinehändler kommen per 1. Januar 2019 einige Pflichten und Risiken zu:
- Pflicht zur Registrierung
- Volle Verantwortung beim Einfuhrprozess (Risiko doppelte Besteuerung – Inlandbesteuerung und Einfuhrsteuer; keine Rückerstattung bei Verfahrensfehlern)
- Klare Verzollungsinstruktionen an Kurier und Speditionsunternehmen
MME steht Ihnen mit den Zoll- und Mehrwertsteuer-Spezialisten und den Experten in Digital Economy, Handel, Transport und Logistik zur Verfügung.
September 2018
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