Keine Mehrwertsteuer auf Bitcoin Transfer
Kerstin Beck-Ulmer
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat auf formelles Ersuchen einiger Bitcoin-Unternehmen bestätigt, dass die digitale Währung mehrwertsteuerlich gleich zu behandeln ist wie der Schweizer Franken oder Geld in ausländischer Währung. Das heisst der Handel mit Bitcoins stellt im Rahmen der Mehrwertsteuer weder eine Lieferung noch eine Dienstleistung dar, sondern vielmehr ein Zahlungsmittel, und ist somit mehrwertsteuerbefreit gemäss Art. 21 Abs. 2 MWSTG.
Wird im Rahmen einer mehrwertsteuerpflichtigen Leistung z. B. einem Kauf von Waren mit Bitcoins bezahlt, stellen diese Entgelt im Sinne der Mehrwertsteuer (Art. 3 lit. f. MWSTG) dar. Somit muss der Verkäufer auf einem an sich steuerbaren Umsatz keine zusätzliche Mehrwertsteuer - bedingt durch die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel - abrechnen.
Die ESTV hat mit ihrem Entscheid für die notwendige Rechtssicherheit für das Bitcoin-Geschäft in der Schweiz gesorgt. In der Europäischen Union herrscht in dieser Hinsicht bislang grosse Uneinigkeit. Während Großbritannien Bitcointransaktionen grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit, vertritt das deutsche Finanzministerium, dass der Verkauf von Bitcoin umsatzpflichtig sei. Klarheit wird hier erst das beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hängige Vorabentscheidungsersuchen (Rechtssache C-264/14) bringen.
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