Inkl. MWST
Neue Partnerin für Mehrwertsteuer und Zoll
Wir freuen uns, dass Dr. Mónika Molnár LL.M. unsere Steuerabteilung als Partnerin für Mehrwertsteuer und Zoll per 1. Februar 2016 sowohl fachlich wie auch persönlich optimal ergänzt.
Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen indirekten Steuern. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind unter anderem die Beratung bezüglich der internationalen Mehrwertsteuer und Zollabgaben bei grenzüberschreitenden Transaktionen aller Art, die Prüfung bestehender Strukturen, die Begleitung bei Mehrwertsteuer-Revisionen und die Vertretung gegenüber Behörden.
Die Steuerexperten von MME Tax decken damit alle Aspekte des Steuerrechts ab. In einem verschärften fiskalischen Umfeld wahren wir die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber den Steuerbehörden – in der Schweiz und zusammen mit unseren Netzwerkpartnern grenzüberschreitend.
So kann MME als innovatives Beratungsunternehmen für Recht, Steuern und Compliance ganzheitliche, persönliche Beratung und Dienstleistungen bieten - aus einer Hand, vernetzt, vorausschauend und resultatorientiert. Oder eben: 1 for all.
Angebot
Aus dem Magazin
MWST-Bezug-steuerpflicht
Beim Bezug von Leistungen aus dem Ausland können gewisse juristische (und natürlichen) Personen, welche NICHT im Schweizer MWST-Register eingetragen sind und Sitz (oder Wohnsitz) in der Schweiz haben, bezugsteuerpflichtig werden.
Praxisfestlegung zur Steuer-ausscheidung
Das Kantonale Steueramt Zürich hat eine Praxisfestlegung zur Steuerausscheidung von schweizerischen Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten erlassen. Auf den 1. Januar 2021 wurde die geltende Zürcher Praxis an die entsprechende Bestimmung über die direkte Bundessteuer angepasst.
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Dr. Peter Brülisauer
Gewinnermittlung im Lichte von Art. 25b StHG
Thomas Linder,
Fredrik Dekker
Novità fiscali: L'attualità del diritto tributario svizzero e internazionale