Geschäfte mit dem Iran, ist jetzt alles möglich?
Handelsanktionen, Iran, Exportkontrolle
Neben der revidierten Iranverordnung des Bundesrates sollten Firmen in der Schweiz auch US Sanktionen berücksichtigen.
Mit der revidierten Version der Iranverordnung hat der schweizerische Bundesrat am 17. Januar 2016 den Grundstein gelegt, um schweizerischen Unternehmen den Zugang zum iranischen Markt zu ermöglichen. Zwar bestehen weiterhin Restriktionen oder Bewilligungspflichten im Bereich der Rüstungsgüter, Trägersystemen, Gütern zur internen Repression, Nukleargüter, Finanz- sowie Reiserestriktionen für gelistete Personen und Unternehmen sowie ein Verbot der technischen Dienste für iranische Frachtflugzeuge, dennoch kann die revidierte Iranverordnung als bedeutende Erleichterung gewertet werden.
Doch hiesige Firmen sollten auch die US- sowie EU-Sanktionen berücksichtigen. Der extraterritoriale Charakter der US-Sanktionen und Exportkontrollregimes kann zu empfindlichen Geldbussen bis hin zur Liquidation auch von Schweizerischen Unternehmen führen. Zwar haben sowohl die USA also auch die EU weitereichende Erleichterungen der Sanktionen implementiert, gerade jedoch die USA halten weiterhin primären Sanktionen aufrecht, also diejenigen mit direktem US Bezug. Dieser US Bezug kann schon durch Involvierung eines Mitarbeiters mit einem US Pass oder US Greencard oder bei Nutzung von US Dollar oder des internationalen Bankensystems (Kreditkarten, Paypal etc...) entstehen und somit auch Firmen in der Schweiz der Gefahr aussetzen, US Recht zu verletzten und in das Visier der US Behörden zu geraten.
In jedem Fall sollten Firmen ihr Compliance Programm anpassen, um die zusätzlichen Herausforderungen bei der Erschliessung des Iranischen Marktes zu berücksichtigen. Wichtige Elemente sind:
- Prüfung aller involvierten Firmen, Personen und Banken bezüglich möglicher Sanktionen durch die verschiedenen nationalen Behörden und Internationalen Organisationen
- Keinerlei Involvierung von US Personen (US Pass oder Greencard, oder in USA residierend), US Firmen/Büros, US Tochterunternehmen
- Transaktion nicht in US Dollar abwickeln
- Gespräch mit involvierten Banken suchen um Blockierung von legalen Transaktionen zu verhindern
- Prüfung allfälliger Exportkontrollrestriktionen (für Waren, Informationen, technische Dokumentation, Software) bei SECO aber auch möglicherweise bei US Behörden (extraterritoriales Recht EAR & ITAR
- Anpassung der Vertragsdokumente um mögliche Änderungen der politischen Situation und der Sanktionen zu berücksichtigen
Jede Transaktion mit dem Iran sollte detailliert analysiert werden um das Risiko einer Verletzung von nationalem Recht oder der Gesetzgebung von Drittstaaten zu vermeiden.
Die Experten der MME Compliance AG können Sie hierbei unterstützen.
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